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Umsatzsteuer Wirtschaft

Nationalrat beschließt Senkung des Steuersatzes für Beherbergungsumsätze

(Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) Entlastung von bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

In seiner Sitzung am 21. 3. 2018 hat der Nationalrat eine Änderung des UStG beschlossen: Der erst mit dem Steuerreform­gesetz 2015/2016 auf 13 % angehobene und zum 1. 5. 2016 wirksam gewordene ermäßigte Steuersatz für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen und die regelmäßig damit verbundenen Neben­leistungen (einschließlich der Beheizung) wird nunmehr wieder auf 10 % gesenkt.

Als Neben­leistung ist ausweislich des § 10 Abs 2 Z 3 lit c UStG auch die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks anzusehen, wenn der Preis hierfür im Beherbergungs­entgelt enthalten ist.

Die Vermietung (Nutzungsüb­erlassung) von Grundstücken für Campingzwecke und die regelmäßig damit verbundenen Neben­leistungen, soweit hiefür ein einheitliches Benützungs­entgelt entrichtet wird, unterliegen ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz von 10 % ( § 10 Abs 2 Z 3 lit d UStG).

Der reduzierte Umsatz­steuersatz wird mit 1. 11. 2018 in Kraft treten und ist erstmals auf Umsätze und sonstige Sachverhalte anzuwenden, die nach dem 31. 10. 2018 ausgeführt werden bzw sich ereignen ( § 28 Abs 45 UStG).

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