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Bemessung der Sonder­zahlung nach dem Kollektiv­vertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Der Kollektiv­vertrag für Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten (im Folgenden: Kollektiv­vertrag) stellt für die Berechnung der Sonder­zahlungen auf den Durchschnittsver­dienst in den letzten 13 Wochen ab.

Das kann zu erheblichen Schwankungen der Höhe der Sonder­zahlung führen, unter Umständen sogar zu einem Anspruch in Höhe von 0 €. Ein Gastbeitrag von Dr. Christoph Wiesinger.

Der ganze Artikel (PV-Info 12/2017, 16) als PDF und bei Lindeonline.

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