Bemessung der Sonderzahlung nach dem Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
Der Kollektivvertrag für Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten stellt für die Berechnung der Sonderzahlungen auf den Durchschnittsverdienst in den letzten 13 Wochen ab.