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Kein Frühwarnsystem bei Vertragsübernahme

(Bild: © AMS, Fotostudio B&G) (Bild: © AMS, Fotostudio B&G)

Arbeitgeber, die die Auflösung mehrerer Arbeits­verhältnisse beabsichtigen, müssen bei Überschreitung bestimmter Schwellen­werte im Vorhinein Anzeige an das AMS erstatten (sogenanntes Frühwarnsystem). Eine Vertragsübernahme gilt aber nicht als Auflösung des Arbeits­verhältnisses und ist somit auch nicht in die Berechnung der Schwellen­werte miteinzubeziehen. Ein Beitrag von Dr. Andreas Gerhartl.

Der ganze Artikel (PV-Info 12/2017, 15) als PDF und bei Lindeonline.

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