Kategorie: Sachgebiete

Allgemein

Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht

In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.

Wirtschaft

Einbringung eines Hoheitsbetriebs und Firmenwert

Auf die als Sacheinlage zu wertende „Einbringung“ eines Hoheitsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ist der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 b EStG anzuwenden, die eingelegten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der im Hoheitsbetrieb entstandene „originäre“ Mehrwert (= Firmenwert) stellte bei der einbringenden Stadtgemeinde kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut dar.

Allgemein

Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht

In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.

Wirtschaft

UStR-Wartungserlass 2017 in Begutachtung

Der Begutachtungsentwurf zum UStR-Wartungserlass 2017 wurde auf der Website des BMF veröffentlicht. Schwerpunkt des Entwurfs ist die Einarbeitung des AbgÄG 2016 (zB der neue Grundstücksbegriff oder die kurzfristige Vermietung) und aktueller höchstgerichtlicher Rechtsprechung. Die Begutachtungsfrist endet am 14. 11. 2017.

Allgemein

VfGH: Regelung der Werbeabgabe ist verfassungskonform

Der VfGH hat in seiner Herbstsession insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bzw Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Werbung im Internet anders als für Werbung in Printmedien oder Radio keine Werbeabgabe einzuheben.

Allgemein Rechtsprechung

Versicherungsverhältnis erfordert ein Wagnis

Der Revisionswerber hatte ein von ihm jederzeit kündbare Ablebensversicherung geschlossen und eine Einmalprämie bezahlt. Der Versicherer hatte sich verpflichtet, dem Revisionswerber im Falle des Rückkaufes bei Kündigung oder dem Begünstigten im Falle des Todes des Revisionswerbers einen Betrag auszubezahlen, der sich aus dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Wert der Veranlagung der Einmalprämie durch den Versicherer ergab.

Wirtschaft

Bausparprämie 2018

Gemäß § 108 Abs 1 EStG beträgt die Höhe der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2018 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge (Erlass des…