Ministerrat bringt Familienbonus Plus auf den Weg
Die neue österreichische Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ hat am 10. 1. 2018 den seit Wochen propagierten Familienbonus im Ministerrat beschlossen – und das in einer etwas erweiterten Form. Wie bisher bekannt, soll es pro minderjährigem Kind Steuererleichterungen bis zu 1.500 Euro jährlich geben.
Arbeitsprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung
Das Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats (2017 – 2022) der heute angelobten, neuen österreichischen Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache mit dem Titel „Zusammen. Für Österreich“ steht ab sofort auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes zum Download zur Verfügung.
Zustellung an Wohnort während Präsenz- oder Ausbildungsdienst zulässig
Zustellungen an Soldaten, die Präsenz- oder Ausbildungsdienst leisten, sind durch das unmittelbar vorgesetzte Kommando vorzunehmen. Im vorliegenden Fall wurde an die Mitbewohnerin und Schwester des Revisionswerbers eine an den Revisionswerber gerichtete Strafverfügung an seine Wohnadresse zugestellt, obwohl er seinen Grundwehrdienst in einer Kaserne angetreten hatte.
Steuerquote in Österreich mit 42,9 % fünfthöchste in der EU
Die Steuerquote in der EU ist 2016 gegenüber dem Jahr davor von 39,7 % auf 40 % gestiegen. In der Eurozone sieht es noch düsterer aus, hier betrug der Durchschnittswert 41,3 %. Österreich lag laut den jüngsten Daten von Eurostat trotz der Steuerreform 2015/2016 immer noch im europäischen Spitzenfeld der fiskalen Belastung, und zwar mit 42,9 % gemeinsam mit Italien auf Rang 5.
Aktien als notwendiges Betriebsvermögen
Was als Betriebsvermögen anzusehen ist, wird im Gesetz nicht näher bestimmt. Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Dabei sind Zweckbestimmung des Wirtschaftsguts, Besonderheiten des Betriebs und des Berufszweigs des Steuerpflichtigen (hier: Druckservice, Einzelunternehmen) sowie die Verkehrsauffassung maßgebend.
Dezember-Session des VfGH hat begonnen
Die Mitglieder des VfGH sind zur letzten Session des laufenden Jahres zusammengetreten. Auf dem Programm stehen unter anderem die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe und mehrere Rechtssachen im Zusammenhang mit der bedarfsorientierten Mindestsicherung.
KESt-Befreiungserklärung bei land- und forstwirtschaftlichem Betrieb
Erzielt eine Körperschaft öffentlichen Rechts bei einer Betätigung außerhalb eines unbeschränkt steuerpflichtigen Betriebs gewerblicher Art Einkünfte, sind diese zwar grundsätzlich nicht körperschaftsteuerbar, mit insoweit angefallenen Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegt sie allerdings der inländischen beschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Form des KESt-Abzugs.
Arbeitsprogramm der neuen österreichischen Bundesregierung
Das Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode des Nationalrats (2017 – 2022) der heute angelobten, neuen österreichischen Bundesregierung unter Kanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache mit dem Titel „Zusammen. Für Österreich“ steht ab sofort auf der Internetseite des Bundeskanzleramtes zum Download zur Verfügung.
Die BUAG-Zuschlagsverordnung 2018
Der vorliegende Beitrag behandelt insbesondere die mit 1. 1. 2018 wirksame Änderung der BUAG-Zuschlagsverordnung, welche durch die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der die BUAG-Zuschlagsverordnung geändert wird, BGBl II 2017/351, ausgegeben am 5. 12. 2017, erfolgte. Lesen Sie den Beitrag von Rudolf Grafeneder in der aktuellen PV-Info.
Einbringung eines Hoheitsbetriebs und Firmenwert
Auf die als Sacheinlage zu wertende „Einbringung“ eines Hoheitsbetriebs in eine Kapitalgesellschaft ist der Tauschgrundsatz des § 6 Z 14 b EStG anzuwenden, die eingelegten Wirtschaftsgüter sind mit dem gemeinen Wert zu bewerten. Der im Hoheitsbetrieb entstandene „originäre“ Mehrwert (= Firmenwert) stellte bei der einbringenden Stadtgemeinde kein aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut dar.
Änderung des Gebührengesetzes im BGBl kundgemacht
In BGBl I 2017/147, ausgegeben am 10. 11. 2017, ist die Änderung des Gebührengesetzes, mit der es zu einer Befreiung von Verträgen über die Miete von Wohnräumen von den Hundertsatzgebühren kommt, kundgemacht worden. Das Gesetz ist mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft getreten; die Befreiung gilt daher mit 11. 11. 2017. Siehe im Detail bereits Twardosz, SWK 32/2017, 1329.
Gewerberechtlicher Geschäftsführer haftet für Überschreitung der Gewerbeberechtigung
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sicherstellen, dass die Grenzen der Gewerbeberechtigung nicht überschritten werden. Das Gebot der Einhaltung der Grenzen der Gewerbeberechtigung soll nach seinem Zweck sicherstellen, dass für die Ausübung des Gewerbes die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen.










