Kategorie: Sachgebiete

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Sonderzahlung

Steuer­pflicht für pauschale Reise­kostenersätze

Werden pauschale Reise­kostenersätze an Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Verordnung unabhängig davon gewährt, ob der einzelne Arbeitnehmer im betreffenden Monat überhaupt Dienstreisen unternommen hat, sind diese steuer­pflichtig, auch wenn angenommen werden kann, dass Dienstreisen im Jahresdurchschnitt im erforderlichen Ausmaß tatsächlich durchgeführt wurden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.

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Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Tätigkeitswechsel nach Elternkarenz

Die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ist im Rahmen der arbeits­vertraglich geschuldeten Tätigkeiten möglich. Dies gilt auch nach einer Elternkarenz. Ein Recht auf Beibehaltung der zuvor ausgeübten Beschäftigung besteht daher nicht. Ein Beitrag von Dr. Andras Gerhartl.

Pauschalisierungssätze je nach Branche auf 70 Prozent erhöhen - Nur noch Umsatz deklarieren - Löger lässt Erleichterungen für kleine Unternehmen und Selbstständige prüfen. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)
Allgemein

Steuererklärung könnte für 200.000 Kleinunternehmer de facto fallen

Wien (APA) – Im Zuge der Steuerreform will der Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) Kleinunternehmer bürokratisch entlasten. Großzügigere Pauschalisierungen sollen ihnen helfen „sich aufs Geschäft zu konzentrieren statt Formulare auszufüllen“. Bis zu 200.000 Unternehmer und Selbstständige mit einem Umsatz unter 30.000 Euro könnten zukünftig von einer Maßnahme „gleich dem Wegfall der Steuererklärung“ profitieren.

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International

Italien will mit Budget 2019 Steuerreform starten

(APA) – Die italienische Regierung plant mit dem Budget für das Jahr 2019 erste Schritte für eine groß angelegte Steuerreform. Diese sieht die Einführung einer von der Fünf-Sterne-Bewegung vorangetriebenen Mindestsicherung vor, erklärte Wirtschaftsminister Giovanni Tria. Absicht der Regierung sei die schrittweise Einführung einer Flat Tax.

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Allgemein

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2019

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2019 heranzuziehen.

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BFGjournal Umgründungs­steuerrecht

Umgründung und Grunderwerbsteuer

Der Steuersatz gemäß § 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl I 2015/118, gilt nur bei Vorgängen nach dem UmgrStG, wenn die Steuer nicht vom Einfachen oder Vielfachen des Einheitswerts zu berechnen ist (BFG 7. 8. 2018, RV/5101503/2017).