China unterstützt Unternehmen im Handelsstreit mit Steuerkürzung
(APA) – China bringt angesichts des Handelsstreits mit den USA ein neues Konjunkturpaket auf den Weg. Die Unternehmen sollten etwa durch Steuerkürzungen um weitere 45 Mrd Yuan (umgerechnet 5,6 Mrd Euro) entlastet werden, berichtete das staatliche Radio am 30. 8. 2018 nach einer Kabinettssitzung.
Keine Tagesgelder als Werbungskosten bei eintägigen Dienstreisen ohne Nächtigung
Bei eintägigen Reisen ohne Nächtigung können Tagesgelder mangels Verpflegungsmehraufwands nicht als (Differenz-)Werbungskosten berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.
Steuerpflicht für pauschale Reisekostenersätze
Werden pauschale Reisekostenersätze an Arbeitnehmer auf der Grundlage einer Verordnung unabhängig davon gewährt, ob der einzelne Arbeitnehmer im betreffenden Monat überhaupt Dienstreisen unternommen hat, sind diese steuerpflichtig, auch wenn angenommen werden kann, dass Dienstreisen im Jahresdurchschnitt im erforderlichen Ausmaß tatsächlich durchgeführt wurden. Ein Beitrag von Michael Seebacher.
Tätigkeitswechsel nach Elternkarenz
Die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes ist im Rahmen der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten möglich. Dies gilt auch nach einer Elternkarenz. Ein Recht auf Beibehaltung der zuvor ausgeübten Beschäftigung besteht daher nicht. Ein Beitrag von Dr. Andras Gerhartl.
Weiterverwendungszeit von Lehrlingen und Elternkarenz
Das MSchG kennt im Gegensatz zum APSG keine Fristenhemmung für die Weiterverwendungszeit ausgelernter Lehrlinge. Bei Abschluss eines befristeten Dienstverhältnisses für die Dauer der Weiterverwendungszeit läuft dieses daher während einer Mutter- oder Väterkarenz ab. Ein Beitrag von Christa Kocher.
Europäisches Forum Alpbach 2018 – Demokratisierung des Rechts durch Legal Tech
(A.S.F.) Eine Breakout Session beschäftigte sich mit dem erleichterten Zugang zum Recht aufgrund von Digitalisierung und Automatismen in Rechtsverfahren. Die Entscheidungsfindung bleibt (noch) dem Richter/der Richterin vorbehalten.
Steuererklärung könnte für 200.000 Kleinunternehmer de facto fallen
Wien (APA) – Im Zuge der Steuerreform will der Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) Kleinunternehmer bürokratisch entlasten. Großzügigere Pauschalisierungen sollen ihnen helfen „sich aufs Geschäft zu konzentrieren statt Formulare auszufüllen“. Bis zu 200.000 Unternehmer und Selbstständige mit einem Umsatz unter 30.000 Euro könnten zukünftig von einer Maßnahme „gleich dem Wegfall der Steuererklärung“ profitieren.
Europäisches Forum Alpbach 2018 – Diversität und Resilienz
Im Mittelpunkt der Technologiegespräche standen die Themen digitale Zukunft, Big Data, Robotic und Artificial Intelligence sowie die Diskussion um eine zukunftsweisende Innovations- und Forschungspolitik im Zeichen globaler Standortkonkurrenz.
Italien will mit Budget 2019 Steuerreform starten
(APA) – Die italienische Regierung plant mit dem Budget für das Jahr 2019 erste Schritte für eine groß angelegte Steuerreform. Diese sieht die Einführung einer von der Fünf-Sterne-Bewegung vorangetriebenen Mindestsicherung vor, erklärte Wirtschaftsminister Giovanni Tria. Absicht der Regierung sei die schrittweise Einführung einer Flat Tax.
Online-Händler in der Schweiz sollen MwSt. nicht mehr umgehen können
Bern (APA/sda) – Der schweizer Bundesrat will die Regeln für den grenzüberschreitenden Online-Handel weiter verschärfen, um Ausfälle bei der Mehrwertsteuer zu verhindern. Er beantragt dem Schweizer Parlament, eine Motion von Ständerat Beat Vonlanthen (CVP/FR) anzunehmen.
Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2019
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. 7. angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2019 heranzuziehen.
Umgründung und Grunderwerbsteuer
Der Steuersatz gemäß § 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 2015/2016, BGBl I 2015/118, gilt nur bei Vorgängen nach dem UmgrStG, wenn die Steuer nicht vom Einfachen oder Vielfachen des Einheitswerts zu berechnen ist (BFG 7. 8. 2018, RV/5101503/2017).












