VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Gewährleistungsrecht: Sekundäre Rechtsbehelfe
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller die sekundären Rechtsbehelfe im Gewährleistungsrecht.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Gewährleistung: Primäre Rechtsbehelfe
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller die primären Rechtsbehelfe im Gewährleistungsrecht.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Gewährleistungsausschluss
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller den Gewährleistungsausschluss.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Gewährleistung
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller die Gewährleistung.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Zurückbehaltungsrecht
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller das Zurückbehaltungsrecht.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Gläubigerverzug
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller den Gläubigerverzug.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Schuldnerverzug
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller den Schuldnerverzug.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Nachträgliche Unmöglichkeit
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller die nachträgliche Unmöglichkeit.
VIDEO: Leistungsstörungsrecht – Anfängliche Unmöglichkeit
Dr. Carsten Koller von Urbanek Lind Schmied Reisch Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Koller die anfängliche Unmöglichkeit.
VIDEO: Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers – Hannes Havranek
Mag. Hannes Havranek von FSM Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Havranek die Aufgaben eines GmbH-Geschäftsführers.
VIDEO: Bestellung von Geschäftsführern einer GmbH – Hannes Havranek
Mag. Hannes Havranek von FSM Rechtsanwälte vermittelt gesellschaftsrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Mag. Havranek die Bestellung von Geschäftsführern einer GmbH.
VIDEO: Außerordentliche Generalversammlung – Philip Rosenauer
Alle übrigen Generalversammlungen werden außerordentliche Generalversammlungen genannt. GF und AR (§ 36 Abs 2 und § 30j Abs 4 GmbHG) sind zur Einberufung verpflichtet, wenn es das Wohl/Interesse der GmbH erfordert. Grundsätzlich haben die zuständigen Organe unverzüglich eine Generalversammlung einzuberufen, wenn sie begründet annehmen können, dass es das Wohl der Gesellschaft erfordert. Das Vorliegen dieses Einberufungsgrundes haben die GF kontinuierlich nach pflichtgemäßem Ermessen zu beurteilen.