Körperschaftsteuer: Beteiligungsertragsbefreiung gilt auch innerhalb der Unternehmensgruppe
Auch innerhalb einer Gruppe im Sinne des § 9 KStG sind Gewinnausschüttungen, welche eine Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft bezieht, als steuerfreie Beteiligungserträge im Sinne des § 10 KStG zu qualifizieren.
Investitionszuwachsprämie bei Austausch eines Traktors wegen Unbrauchbarkeit
Bei unvorhergesehener Unbrauchbarkeit eines Traktors kann die Behaltefrist gemäß § 108e EStG unterschritten werden. Der Austausch dieses Traktors gegen einen funktionsfähigen Traktor hindert nicht die Gewährung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG.
Beginn des Laufs kollektivvertraglicher Verfallsfristen
Nach dem hier maßgeblichen Punkt 6. lit c der Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe verfallen Gehaltsansprüche, wenn sie nicht vier Monate nach Fälligkeit vom Angestellten beim Arbeitgeber oder dessen Stellvertreter schriftlich geltend gemacht werden.
Entgelt für die Erstellung von Schein- und Fehlbuchungen
Wenn ein selbständiger Buchhalter für die Erstellung von Schein- und Falschbuchungen einen „Risikozuschlag“ verlangt, sind die erzielten Entgelte den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzurechnen und unterliegen diese als solche der Einkommensteuer.
Sieglinde Moser im BFGjournal zu Gast
Die Steuerberaterin über FinanzOnline, die Beratung von Freiberuflern und ein geplantes Reisekochbuch.
Neuer Abgabenbescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO
Ein nachträglich erlassener Einkünftefeststellungsbescheid ist kein Grund zur Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs 1 BAO, der inhaltlich vom bisherigen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gesamtbetrag der Einkünfte und Einkommen abweicht, wenn dieses Abweichen nicht aus dem nachträglich erlassenen Einkünftefeststellungsbescheid resultiert.
BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs
Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunktes aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Dies hat der BFH mit zur Rechnungserteilung über die Lieferung von PKW entschieden.
Keine Werbungskosten bei Verwendung von Urlaubstagen für Fortbildung
Nach § 16 Abs 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Unter „Aufwendungen…
Umsatzsteuer: Handel mit Kunstfotografien unterliegt dem Normalsteuersatz
Nach § 10 Abs 2 Z 1 UStG unterliegt die Lieferung der in Z 44 der Anlage zum UStG aufgezählten Kunstgegenstände dem ermäßigten…
VfGH: Gesellschafter-Ausschlussgesetz ist nicht verfassungswidrig
Der VfGH hat einen Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des GesAusG abgewiesen. Das GesAusG regelt die Voraussetzungen sowie das Verfahren des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern aus Kapitalgesellschaften. Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, dass der im GesAusG eingeräumte Ausschluss eines Minderheitsgesellschafters mit geringer Beteiligung aus einer auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes errichteten Kapitalgesellschaft gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie den aus dem Gleichheitsgrundsatz ableitbaren Vertrauensschutz verstoße.
Vorsteuer aus Kosten eines Kartellverfahrens abziehbar
(M. M.) – Da keine gemäß § 12 KStG nicht abzugsfähigen Ausgaben vorliegen, erweist sich die Revision auch in Bezug auf den vom BFG zugestandenen Vorsteuerabzug als unberechtigt. Eine Sachverhaltskonstellation, wie sie dem Urteil des EuGH vom 21. 2. 2013, Rs C-104/12, Becker, zugrunde lag, ist im Revisionsfall nicht gegeben.
Gesetzgeber macht Weg zur Arbeitszeitflexibilisierung frei
Die von der Koalitionsparteien initiierten neuen Arbeitszeitregeln werden bereits ab September gelten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. 7. 2018 gefasst. Demnach ist es künftig möglich, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeitnehmer können eine 11. und 12. Arbeitsstunde allerdings ohne Angaben von Gründen ablehnen.











