Neuer Abgabenbescheid gemäß § 295 Abs 1 BAO
Ein nachträglich erlassener Einkünftefeststellungsbescheid ist kein Grund zur Erlassung eines neuen Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 Abs 1 BAO, der inhaltlich vom bisherigen Einkommensteuerbescheid hinsichtlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gesamtbetrag der Einkünfte und Einkommen abweicht, wenn dieses Abweichen nicht aus dem nachträglich erlassenen Einkünftefeststellungsbescheid resultiert.
BFH erleichtert Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs
Beim Vorsteuerabzug aus Rechnungen kann sich die erforderliche Angabe des Leistungszeitpunktes aus dem Ausstellungsdatum der Rechnung ergeben, wenn davon auszugehen ist, dass die Leistung im Monat der Rechnungsausstellung bewirkt wurde. Dies hat der BFH mit zur Rechnungserteilung über die Lieferung von PKW entschieden.
Keine Werbungskosten bei Verwendung von Urlaubstagen für Fortbildung
Nach § 16 Abs 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Unter „Aufwendungen…
Umsatzsteuer: Handel mit Kunstfotografien unterliegt dem Normalsteuersatz
Nach § 10 Abs 2 Z 1 UStG unterliegt die Lieferung der in Z 44 der Anlage zum UStG aufgezählten Kunstgegenstände dem ermäßigten…
VfGH: Gesellschafter-Ausschlussgesetz ist nicht verfassungswidrig
Der VfGH hat einen Antrag auf Aufhebung von Bestimmungen des GesAusG abgewiesen. Das GesAusG regelt die Voraussetzungen sowie das Verfahren des Ausschlusses von Minderheitsgesellschaftern aus Kapitalgesellschaften. Die Antragstellerin hatte geltend gemacht, dass der im GesAusG eingeräumte Ausschluss eines Minderheitsgesellschafters mit geringer Beteiligung aus einer auch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes errichteten Kapitalgesellschaft gegen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums sowie den aus dem Gleichheitsgrundsatz ableitbaren Vertrauensschutz verstoße.
Vorsteuer aus Kosten eines Kartellverfahrens abziehbar
(M. M.) – Da keine gemäß § 12 KStG nicht abzugsfähigen Ausgaben vorliegen, erweist sich die Revision auch in Bezug auf den vom BFG zugestandenen Vorsteuerabzug als unberechtigt. Eine Sachverhaltskonstellation, wie sie dem Urteil des EuGH vom 21. 2. 2013, Rs C-104/12, Becker, zugrunde lag, ist im Revisionsfall nicht gegeben.
Gesetzgeber macht Weg zur Arbeitszeitflexibilisierung frei
Die von der Koalitionsparteien initiierten neuen Arbeitszeitregeln werden bereits ab September gelten. Einen entsprechenden Beschluss hat der Nationalrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 5. 7. 2018 gefasst. Demnach ist es künftig möglich, bis zu 12 Stunden am Tag und bis zu 60 Stunden in der Woche zu arbeiten. Arbeitnehmer können eine 11. und 12. Arbeitsstunde allerdings ohne Angaben von Gründen ablehnen.
EuGH anonymisiert Vorabentscheidungssachen
Vor dem Hintergrund der neuen datenschutzrechtlichen Regelungen der EU hat der EuGH beschlossen, den Schutz der Daten natürlicher Personen bei Veröffentlichungen zu Vorabentscheidungssachen…
Biersteuer: Unregelmäßigkeit im Verfahren der Steueraussetzung
Wird im Verfahren der Steueraussetzung befördertes Bier nicht körperlich in das im Anwendungsgebiet gelegene aufnehmende Bierlager aufgenommen, so wird das Steueraussetzungsverfahren nicht ordnungsgemäß beendet.
Richtlinienvorschlag für grenzüberschreitende Umgründungsmaßnahmen
Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag veröffentlicht, der grenzüberschreitende Umgründungsmaßnahmen betrifft. Das Dokument adressiert neben grenzüberschreitenden Umwandlungen und Verschmelzungen auch die Spaltung über die Grenze. Die Europäische Kommission identifizierte die größten Probleme für Unternehmen und andere Interessenträger betreffend die jeweilige Umgründungsform und erarbeitete anhand dieser den Richtlinienvorschlag.
Kfz-Freibetrag: Arztbestätigung oder Parkausweis reichen nicht aus
Wie sich aus § 3 Verordnung des Bundesministers für Finanzen über außergewöhnliche Belastungen unmissverständlich ergibt, kann der Nachweis, dass ein Massenbeförderungsmittel aufgrund einer…
Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe
Bei durch Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit (Eintritt der Erwerbsunfähigkeit aufgrund des Grades der Behinderung von 50 % vor dem 21. Lebensjahr) und Selbsterhaltungsfähigkeit ohne finanzieller Unterstützung durch die Eltern hat der Antragsteller einen Eigenanspruch auf erhöhte Familienbeihilfe.











