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EuGH zum Zahlungsverzug öffentlicher Stellen
Italien hätte sicherstellen müssen, dass öffentliche Stellen im Geschäftsverkehr mit Privatunternehmen Zahlungsfristen einhalten, die 30 oder 60 Tage nicht überschreiten.
VwGH: Überlassung eines Wohngebäudes an Gesellschafter
Im Bereich der Überlassung von Wohngebäuden durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter bzw an Personen, die den Gesellschaftern nahestehen, sind in rechtlicher Hinsicht mehrere dem Vorsteuerabzug allenfalls entgegenstehende Konstellationen zu unterscheiden.


