VwGH: Umsatzsteuerliche Behandlung von Zusatzleistungen im Wellness-Hotel
Eine GmbH & Co KG betreibt ein Wellness-Hotel, in welchem dem Beherbergungsgast diverse SPA-Leistungen in Form von Packages zu einem Pauschalpreis angeboten werden. Daneben bestand die Möglichkeit, weitere SPA-Leistungen als Einzelleistungen zu buchen. Während die gesondert gebuchten Einzelleistungen umsatzsteuerlich mit dem Normalsteuersatz versteuert wurden, unterzog die GmbH & Co KG die Packages zur Gänze dem für Beherbergungsleistungen geltenden begünstigten Umsatzsteuersatz.