Epidemiegesetz: Verdienstentgangsanspruch nur bei erlaubter Tätigkeit
Der VwGH (16.12.2021, Ra 2021/09/0214) hat ausgesprochen, dass eine Entschädigung für den Verdienstentgang nur bei erlaubter Tätigkeit vorgesehen ist. Davon zu unterscheiden sind Ersatzansprüche für den Verdienstentgang von Arbeitnehmern. Das Erkenntnis hat, neben materielle Fragen, auch aus verfahrensrechtlicher Sicht einen interessanten Ausgang genommen.