Zins- und EBITDA-Vortrag und Umgründungen
Am 2. Juni 2022 wurde nunmehr die finale Fassung der Zinsvortrags-Übergangsverordnung veröffentlicht (zum Begutachtungsentwurf siehe Newsletter). Die Verordnung legt die Voraussetzungen für den Übergang der aus der Zinsschranke gemäß § 12a KStG 1988 resultierenden Zins- und EBITDA-Vorträge bei Umgründungen fest und ist für Umgründungen anwendbar, die nach dem 31.12.2021 beschlossen oder vertraglich unterfertigt wurden.
VIDEO: Was sind Umgründungen? Welche Begünstigungen bestehen?
Dr. Mario Perl, Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei, vermittelt steuerrechtliches Basiswissen für Unternehmer. In diesem Video erklärt Dr. Perl die Umgründungsarten und Begünstigungen.