Schlagwort: Umgründungen

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Zins- und EBITDA-Vortrag und Umgründungen

Am 2. Juni 2022 wurde nunmehr die finale Fassung der Zinsvortrags-Übergangsverordnung veröffentlicht (zum Begutachtungsentwurf siehe Newsletter). Die Verordnung legt die Voraussetzungen für den Übergang der aus der Zinsschranke gemäß § 12a KStG 1988 resultierenden Zins- und EBITDA-Vorträge bei Umgründungen fest und ist für Umgründungen anwendbar, die nach dem 31.12.2021 beschlossen oder vertraglich unterfertigt wurden.