BFG: Behandlung einer in einer italienischen Betriebsstätte gehaltenen Beteiligung einer österreichischen Körperschaft an einer italienischen Tochterkörperschaft
Der Rechtsansicht der Beschwerdeführerin, dass, anknüpfend an die Regelungen der Art 7 und 23 DBA Italien, für eine in einer italienischen Betriebsstätte gehaltene Beteiligung einer österreichischen Körperschaft an einer italienischen Tochterkörperschaft die Bestimmungen über die internationale Schachtelbeteiligung und damit verbunden die Bestimmungen über eine allfällige Option zugunsten der Steuerwirksamkeit der Schachtelbeteiligung nicht anzuwenden wären, kann das BFG nicht beitreten.