Neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht
Mit 1.1.2020 werden neue EU-Schwellenwerte für Vergabeverfahren in Kraft treten, die dann für die Jahre 2020 und 2021 gelten. Die Veröffentlichung der entsprechenden Verordnungen im Amtsblatt der Europäischen Union ist bereits am 30.10.2019 erfolgt.