Steuerliche Progressionsabgeltung 2025 – die wichtigsten Punkte
Zur Vermeidung der kalten Progression werden steuerliche Entlastungen von insgesamt EUR 651 Mio – neben der automatischen Anpassung der Tarifstufen – geregelt. Die wesentlichen Inhalte des Ministerialentwurfs vom Juli 2024 wurden am 18.9.2024 vom Nationalrat als Progressionsabgeltungsgesetz 2025 (PrAG 2025) beschlossen.