Brexit: Rat der EU nimmt Notfallmaßnahmen für den Fall eines No-Deal-Brexits an
Der Rat hat am 19. 3. 2019 eine Reihe von Rechtsakten als Teil seiner Notfallvorbereitungen für den Fall eines Brexits ohne Austrittsabkommen angenommen. Mit diesen Rechtsakten soll der größte Schaden abgewendet werden, der durch einen ungeordneten Brexit in bestimmten Sektoren entstehen würde und damit erhebliche Beeinträchtigungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit sich bringen würde.