Kontaktloses Zahlen – Klarstellungen des EuGH zu Haftungsbeschränkungen in AGB von Bankinstituten
Einer Entscheidung des EuGH folgend sind Klauseln in den AGB eines Zahlungsdiensteanbieters, mit denen er seine Haftung für nicht autorisierte Zahlungen mittels NFC-Funktion einer Bankkarte beschränkt, mit der Zahlungsdienste-Richtlinie vereinbar. Demgegenüber sind in AGB vorgesehene Haftungsbeschränkungen für den Fall einer dem Zahlungsdiensteanbieter technisch nicht möglichen Sperre der NFC-Funktion unzulässig, wenn eine solche Sperre nach dem Stand der Technik sehr wohl möglich wäre.