EuGH: Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Hyperlink
Der EuGH hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung (EuGH 8.9.2016, Rs C-160/15, GS Media BV vs. Sanoma Media Netherlands BV u.a.) seine bisherige Rechtsansicht, wonach durch das bloße Setzen eines Hyperlinks keine „öffentliche Widergabe“ der verlinken Inhalte im Sinne des Art 3 Abs 1 Urheberrechtsrichtlinie (RL 2001/29/EG) erfolgt, verworfen und vorallem für Unternehmer eine verschärfte Haftung für Urheberrechtsverletzungen statuiert.