BFG: Grundstückswert eines gemischt genutzten Grundstückes
Der Grundstückswert kann auch bei einem „gemischt genutzten Grundstück“ dann von den Immobilien-Durchschnittspreisen laut Statistik Austria als geeignetem Immobilienpreisspiegel gemäß § 4 Abs 1 GrEStG iVm § 3 Abs 2 GrWV ermittelt werden, wenn eine „vorwiegende“ Nutzung für Wohnzwecke im Ausmaß von mehr als 50 % vorliegt.