GLEITZEIT | Stolperfallen bei Überstundenpauschalen & ALL-IN
In der Praxis treten immer wieder Rechtsfragen auf, wie sich eine ALL-IN Vereinbarung und eine Überstundepauschale rechtskonform mit einer Gleitzeitvereinbarung verbinden lassen. Nicht nur arbeitsrechtliche Fragen, wie z.B. „Können Mitarbeiter mit ALL-IN grundsätzlich von der Gleitzeitvereinbarung umfasst sein?“ oder „Wie genau müssen die Stunden behandelt werden, welche von der Überstundenpauschale gedeckt sind?“ stellen sich hier. Insbesondere wird auch immer wieder die steuerrechtliche Frage aufgeworfen: „Unter welchen Voraussetzungen kann § 68 Abs 2 EStG bei der Abrechnung angewandt werden? Einige dieser Fragen wurden bereits durch höchstgerichtliche Entscheidungen beantwortet, doch viele weitere Fragen wurden weder durch Gesetzgebung noch durch Rechtsprechung bislang konkretisiert, weshalb weiterhin Rechtsunsicherheit besteht. Im folgenden Artikel zeigen wir Ihnen die wesentlichen Aspekte der ALL IN Vereinbarungen und Überstundenpauschale iVm Gleitzeitvereinbarungen auf und erläutern die daraus entstehenden Risiken.
Klarstellung des OGH zur 12-Stunden-Gleitzeit
Der OGH (8 ObA 77/18h) entschied zum ersten Mal seit Einführung der Möglichkeit des sogenannten 12-Stunden-Arbeitstages (iSd AZG-Novelle 2018, BGBl I 53/2018) die…
Gleitzeit: Verhältnis von Kollektivvertragsregelungen und Betriebsvereinbarungsregelungen
Betriebsvereinbarung über zuschlagsfreies Gleiten innerhalb eines 12-Stunden-Gleitzeitrahmens wird durch bestehende Kollektivvertragsregelung zu 10-Stunden-Gleitzeitrahmen verdrängt.
Arbeitszeitreform 2018 und Gleitzeit
Zwölfstundentag, Überstunden und Zeitguthaben – Die Arbeitszeitreform 2018[1] ist mit 1. 9. 2018 in Kraft getreten und bringt auch Änderungen in Bezug auf die Gleitzeit mit sich. Dieser Beitrag von Andreas Gerhartl* widmet sich Fragen und Problemen, die sich aus diesen Änderungen ergeben.