BFG – Verzinsung Gesellschafterverrechnungskonto
Unterjährige „Entnahmen“ eines Alleingesellschafters aus seiner GmbH wurden auf einem Gesellschafterverrechnungskonto ausgewiesen und mit 1,5 % pro Jahr verzinst. Die Forderungen gegenüber dem Gesellschafter wurden zum Teil durch Ausschüttungen des Bilanzgewinnes im Folgejahr beglichen. Es gab keine schriftliche Vereinbarung zwischen der GmbH und ihrem Gesellschafter.

