Schlagwort: Doppelbesteuerungsabkommen

(Bild: © iStock/Oleg Elkov)
Internationales Steuerrecht News SWI

Gibt es die doppelte Nichtbesteuerung doch?

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sollen eigentlich verhindern, dass Einkommen in zwei Staaten gleichzeitig besteuert wird. Doch was passiert, wenn am Ende kein Staat Steuern erhebt? Diese Situation nennt man doppelte Nichtbesteuerung oder „weiße Einkünfte“. Sie ist zwar politisch unerwünscht, aber nicht automatisch rechtswidrig. Zwei aktuelle Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zeigen nun klar: Österreich darf solche Fälle nicht einfach durch eigene Auslegung korrigieren – solange das Abkommen selbst keine entsprechende Regelung vorsieht.

Das BFG verweigerte im gegenständlichen Erkenntnis einen Anrechnungsvortrag, allerdings mit nicht überzeugenden Gründen. (Bild: © iStock/Oleg Elkov)
Internationales Steuerrecht News SWI

DOPPELBESTEUERUNG | BFG verweigert Anrechnungsvortrag

Im Erkenntnis des BFG vom 27.1.2025, RV7/7103662/2023 begehrte eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft, als Gruppenträgerin den Vortrag von nicht anrechenbaren italienischen und britischen Körperschaftsteuern, die von den Gewinnen der dort gelegenen Betriebsstätten erhoben worden sind. Das BFG verweigerte einen Anrechnungsvortrag, allerdings mit nicht überzeugenden Gründen.

Internationales Steuerrecht News SWI

PROGRESSIONSVORBEHALT | Keine Verfassungs- oder EU-Widrigkeit

Entgegen der jahrzehntelangen österreichischen Verwaltungspraxis hat der VwGH entschieden, dass Österreich auch dann berechtigt ist, bei der Ermittlung des auf die Inlandseinkünfte entfallenden Steuersatzes, ausländische, in Österreich aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens steuerfreie Einkünfte einzubeziehen, wenn die einkommensteuerpflichtige Person in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, ohne abkommensrechtlich hier ansässig zu sein. Diese neue Vorgangsweise ist ab der Veranlagung 2023 anzuwenden. Gegen den „Progressionsvorbehalt“ (im Allgemeinen und bei bloßer unbeschränkter Steuerpflicht im Besonderen) werden von Betroffenen und deren Beratern regelmäßig verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken erhoben, denen die aktuelle Rechtsprechung eine Absage erteilt hat.