LOHNVERRECHNUNG | Abschaffung Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld
Die Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit ist Teil eines ersten Maßnahmenbündels zur Budgetsanierung. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können zwar aus arbeitsrechtlicher Sicht künftig mit dem Arbeitgeber weiterhin vereinbart werden, aber das Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld laufen gemäß dem Nationalratsbeschluss Ende März 2025 aus.
Hochrechnung bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld
Das steuerfreie Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a AlVG stellt einen Ersatz für jenen Einkommensentfall dar, der dadurch entsteht, dass der Dienstnehmer während dessen Bezugszeitraum nur teilzeitbeschäftigt ist. Es wäre mit der Zielsetzung des § 3 Abs 2 EStG unvereinbar, Zeiträume, in denen solches Bildungsteilzeitgeld bezogen wurde, nicht zu neutralisieren und den progressionsmildernden Umstand der Steuerbefreiung zum Tragen kommen zu lassen.