Datenschutzbehörde zur zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhält nun die Judikatur der Datenschutzbehörde (DSB) große Relevanz für den Umgang mit Arbeitnehmer- und Bewerberdaten.
Datenschutzbehörde zur zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten
Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhält nun die Judikatur der Datenschutzbehörde (DSB) große Relevanz für den Umgang mit Arbeitnehmer- und Bewerberdaten. Dieser Beitrag von Mag. Judith Morgenstern befasst sich mit der zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten vor dem Hintergrund der Entscheidung der DSB vom 27. 8. 2018, DSB-D123.085/0003-DSB/2018.
DSB: Speicherung von Bewerberdaten für zumindest sechs Monate zulässig
Mit rechtskräftigem Bescheid vom 27.8.2018 hat die Datenschutzbehörde (DSB) festgehalten, dass Bewerberdaten zumindest so lange aufbewahrt werden dürfen, bis die Fristen zur Geltendmachung…