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Datenschutzbehörde zur zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten

Durch die Datenschutzgrund­verordnung (DSGVO) erhält nun die Judikatur der Datenschutzbehörde (DSB) große Relevanz für den Umgang mit Arbeitnehmer- und Bewerberdaten. Dieser Beitrag von Mag. Judith Morgenstern befasst sich mit der zulässigen Aufbewahrungsdauer von Bewerberdaten vor dem Hintergrund der Entscheidung der DSB vom 27. 8. 2018, DSB-D123.085/0003-DSB/2018.

Der ganze Artikel (PV-Info 3/2019, 8) als PDF und bei Lindeonline.

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