Schlagwort: Altersteilzeit

(Bild: © iStock/Andreas Häuslbetz)
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LOHNVERRECHNUNG | Altersteilzeit und Teilpension ab 2026

Ab dem 1. Jänner 2026 treten in Österreich wichtige Neuerungen in Kraft, welche die Pensionsreform und die Altersteilzeit betreffen. Ziel ist es, das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen und die Beschäftigungsquote langfristig zu stärken. Dafür wird eine Teilpension eingeführt, die einen flexiblen Übergang in den Ruhestand ermöglicht, die Altersteilzeitregelungen werden angepasst und teilweise verschärft, und gleichzeitig ein Nachhaltigkeitsmechanismus gesetzlich verankert, um die Stabilität des Pensionssystems zu sichern. Im Folgenden Beitrag haben wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte samt der nachträglich erfolgten Gesetzesanpassungen zusammengefasst.

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#201 – 3 Minuten Recht – Altersteilzeit

Am 20.09.2023 wurden im Rahmen der Novelle des Arbeitslosenversicherungsgesetz (AIVG) vom Gesetzgeber Änderungen in der Altersteilzeit beschlossen (799/BNR 27. GP). Die Änderungen traten mit 01.01.2024 in Kraft. Was genau ist die Altersteilzeit und was sind die wesentlichen Änderungen? In unseren heutigen Podcast Folge klären wir die wichtigsten Fragen.

Altersteilzeit
Abfertigung Ende Dienstverhältnis Laufender Bezug Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Antrittsalter für die Altersteilzeit

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2018-2019, wurde der Zugang zur Altersteilzeit neu geregelt: Altersteilzeitgeld gebührt für längstens fünf Jahre für Personen, die das Regelpensionsalter vor Ablauf des Jahres 2018 nach spätestens sieben Jahren, ab 2019 nach spätestens sechs Jahren und ab 2020 nach spätestens fünf Jahren vollenden. Somit wird ab 1. 1. 2019 der frühestmögliche Zugang zur Altersteilzeit von sieben auf sechs Jahre vor dem Regelpensionsalter und ab 1. 1. 2020 auf fünf Jahre vor dem Regelpensionsalter verkürzt.