Schlagwort: Abänderungsbefugnis

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Allgemein VwGH

VwGH: Zur Abänderungsbefugnis nach § 279 Abs 1 BAO

Die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes nach § 279 Abs 1 BAO erfasst zweifelsfrei auch die Befugnis, eine meritorische Entscheidung der Abgabenbehörde über einen nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes unzulässigen Antrag dahingehend abzuändern, dass der Antrag als unzulässig zurückgewiesen wird.