VERFAHRENSRECHT | Aktuelles BFG-Erkenntnis zum Auskunftsbescheid
Der Auskunftsbescheid gemäß § 118 BAO bietet für Abgabenpflichtige die Möglichkeit einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt bereits im Vorab von der Finanzverwaltung rechtsverbindlich beurteilen zu lassen. Der schriftliche Antrag auf Erlassung eines Auskunftsbescheides muss dazu unter anderem die Formulierung von konkreten Rechtsfragen sowie die Darlegung einer eingehend begründeten Rechtsansicht zu den formulierten Rechtsfragen enthalten. In einem aktuellen Erkenntnis urteilte das BFG nun, dass die bescheiderlassende Behörde lediglich zu den angeführten Rechtsfragen absprechen darf und der Antrag in einem späteren Beschwerdeverfahren nicht erweitert werden kann.