VwGH zu Tagesgelder für Dienstreisen
Tagesgelder für Dienstreisen sind nicht steuerfrei, wenn sie pauschal vergütet werden, sondern nur dann, wenn der Arbeitgeber sie für jede einzelne Dienstfahrt konkret abrechnet.
Keine Tagesgelder als WerbungsÂkosten bei eintägigen Dienstreisen ohne Nächtigung
Bei eintägigen Reisen ohne Nächtigung können Tagesgelder mangels Verpflegungsmehraufwands nicht als (Differenz-)WerbungsÂkosten berücksichtigt werden. Ein Beitrag von Mag. Michael Seebacher.