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Am 29. 9. 2019 wird nach dem Bruch der ÖVP-FPÖ-Koalition der Nationalrat neu gewählt. Der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigte heute (3. 7. 2019) einstimmig die diesbezügliche Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl, nachdem sich der Nationalrat mit Beschluss vom 12. 6. 2019 vorzeitig drei Jahre vor dem Auslaufen der fünfjährigen Gesetzgebungsperiode aufgelöst hat. Als Stichtag wird der 9. 7. 2019 bestimmt.
Nach diesem Stichtag orientieren sich bestimmte Fristen, wie die Bestellung der Sprengelwahlleiter, die Konstituierung der Wahlbehörden, die Auflegung des Wählerverzeichnisses zur öffentlichen Einsicht und die Einbringung von Wahlvorschlägen. Die Landeswahlvorschläge sind spätestens am 2. 8. 2019, 17.00 Uhr, bei den Landeswahlbehörden, die Bundeswahlvorschläge spätestens am 12. 8. 2019 bei der Bundeswahlbehörde einzureichen.
Wer sich zur Wahl stellt (passives Wahlrecht), muss am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Männer und Frauen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
⇒ Zur Parlamentskorrespondenz Nr 772 vom 3. 7. 2019.