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Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass

Am 20. 7. 2021 wurde der Kontenregister- und Konteneinschau-Anwendungserlass in der Findok veröffentlicht. Der Erlass ersetzt jenen vom 4. 10. 2016 und regelt die organisatorische Umsetzung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes durch die Abgabenbehörden des Bundes (§ 49 Z 1 BAO) im abgabenrechtlichen Bereich sowie durch das Amt für Betrugsbekämpfung bzw des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde, sofern die Bestimmungen des FinStrG vollzogen werden.

Gesetzesänderungen heute im Nationalrat. (Bild: © iStock/VTT Studio)
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Schließfächer künftig im Kontenregister

Wien – Schließfächer werden jetzt in das Kontenregister aufgenommen. Das betrifft ab Jänner Depots und Safes in Banken und von in Summe rund 100 privaten Anbietern, nicht aber Safes von Hotels oder Gepäckverwahrungen auf Bahnhöfen. Auch der Kreis jener Stellen, die das 2016 installierte Kontoregister abfragen dürfen, wird erweitert. Es wird zudem die Amtshilfe in Steuersachen zwischen Bankenaufsehern (FMA) und Finanz erleichtert.

Über 50 Prozent mehr Abfragen als 2016 - Meiste Abfragen durch Abgabenbehörden - Staatsanwaltschaften erhielten 967 Auskünfte - NEOS rechnen weiter mit explodierenden Zahlen. (Bild: © iStock)
Allgemein

Kontenregister wurde 2017 über 6.000 Mal abgefragt

Wien (APA/red) – Österreichische Finanzstrafbehörden, Finanzgerichte, Abgabenbehörden und Staatsanwaltschaften haben im Vorjahr 6.297 Mal Auskünfte aus dem Kontenregister erhalten. Das waren im Schnitt im Monat rund 525 Auskünfte. Im Vergleich zu 2016 waren es pro Monat um 183 Auskünfte mehr, was einem Anstieg von über 53 Prozent entspricht, haben die NEOS aus mehreren parlamentarischen Anfragen errechnet.