EU-Urheberrechtsreform beschlossen
Am 15. 4. 2019 hat der Rat eine Richtlinie angenommen, mit der das geltende EU-Urheberrecht modernisiert wird. Die Richtlinie regelt viele unterschiedliche Aspekte, die sich in drei Kategorien unterteilen lassen: Die Beschränkungen des Urheberrechts an das digitale und grenzüberschreitende Umfeld, die Verbesserung der Lizenzierungsverfahren und die Schaffung eines funktionierenden Marktes für den Urheberrechtsschutz.