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Auf Initiative von ÖVP und FPÖ wird es umfangreiche Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geben. Ein wesentlicher Punkt des Initiativantrags der beiden Fraktionen ist es, die Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) von derzeit zehn Jahren auf den Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorzuverlegen.
Mit der Novelle wird auch eine Stärkung der Aufsicht vorgenommen. Des Weiteren enthält sie Maßnahmen gegen Spekulation mit gefördertem Wohnraum. Die Spekulationsfrist, innerhalb derer Gewinne beim Weiterverkauf einer geförderten Wohnung zurückzuzahlen sind, wird mit 15 Jahren festgelegt. Vorgesehen ist auch ein Verbot einer touristischen Nutzung.
⇒ Zur Parlamentskorrespondenz 724 vom 25. 6. 2019.
⇒ Zum Antrag 907/A 26. GP.