Bautenausschuss: Eigentumsbildung über gemeinnützigen Wohnbau soll erleichtert und Spekulation verhindert werden
Auf Initiative von ÖVP und FPÖ wird es umfangreiche Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geben. Ein wesentlicher Punkt des Initiativantrags der beiden Fraktionen ist es, die Übertragung in das Eigentum (Miteigentum, Wohnungseigentum) von derzeit zehn Jahren auf den Ablauf des fünften Jahres ab Bezug der Baulichkeit vorzuverlegen.