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Nationalrat: Der Parlamentskehraus im Detail – Steuerpaket

Einkommenssteuer sinkt - Erleichterung für Unternehmen. (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen) (Bild: © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen)

Wien – Eine ungewöhnliche Nationalratssaison geht diese Woche zu Ende. Auch im Juli dominiert die Coronakrise die Gesetzgebung. Beschlossen werden in den drei Plenartagen etwa Zuwendungen an Familien, Arbeitslose und Landwirte sowie Erleichterungen für Unternehmen. Von Corona abgesehen sticht die erste Etappe der BVT-Reform aus dem Programm hervor.

Im Folgenden die Plenarwoche im Detail:

DIENSTAG, 7.7. – Beginn 9 Uhr:

1. AKTUELLE STUNDE

Das Thema wird von der FPÖ vorgegeben, die sich an Innenminister
Karl Nehammer (ÖVP) wendet.

2. STEUERN

Erster Gesetzesbeschluss ist ein umfangreiches Steuerpaket, das etwa den Eingangssatz bei der Einkommenssteuer von 25 auf 20 Prozent senkt. Für diejenigen, die so wenig (bis 11.000 Euro) verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen und von der Steuersenkung nichts haben, gibt es 100 Euro mehr Negativsteuer.

Änderungen gibt es auch bei der Flugticketabgabe. Für Kurzstreckenflüge bis 350 Kilometer soll künftig eine Abgabe von 30 Euro pro Ticket anfallen, bei sonstigen Flügen soll die Steuer zwölf Euro betragen. Die neuen Tarife sollen für Abflüge nach dem 31. August 2020 gelten.

Eine weitere Neuerung ist die degressive Abschreibung: Unternehmen sollen die Möglichkeit bekommen, Investitionen linear statt degressiv abzuschreiben. Bei größeren Investitionen bringt das zu Beginn Steuervorteile und damit eventuell mehr Liquidität. Ein Wechsel in die lineare Abschreibung ist zulässig, nicht aber umgekehrt. Gelten wird die Regelung für nach dem 30. Juni angeschaffte oder hergestellte Güter.

Die degressive Abschreibung soll nach einem unveränderlichen Prozentsatz von 30 Prozent erfolgen, also 30 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten im ersten Jahr und in den Folgejahren 30 Prozent des jeweiligen Restbuchwertes. Zudem sollen Firmen die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bekommen. Die Voraussetzungen sollen grundsätzlich dieselben sein wie beim Verlustvortrag: er soll für negative betriebliche Einkünfte zustehen.

Schließlich ist noch ein Bauernpaket enthalten. Für Landwirte ist unter anderem eine Dreijahresverteilung für Gewinne vorgesehen.

3. PRESSEFÖRDERUNG

Durch eine Änderung des Presseförderungsgesetzes sollen nach den Tageszeitungen nun auch Wochen-, Regional- und Online-Zeitungen sowie Zeitschriften für das Jahr 2020 eine außerordentliche Förderung zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise erhalten. Dafür sollen einmalig drei Millionen zur Verfügung gestellt werden.

4. WALD

Die Borkenkäfer- und Corona-geplagte Forstwirtschaft wird mit einem Waldfonds unterstützt. Die Förderung durch den mit 350 Millionen dotierten Topf besteht in der Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der förderbaren Maßnahmen, z.B. Wiederaufforstung, Maßnahmen der Waldbrandprävention oder mechanische Entrindung. Auch Abgeltung von Werteverlust durch Borkenkäferbefall wird über den Fonds abgewickelt.

6. MINDESTSICHERUNG

Die FPÖ drängt einmal mehr auf die Umsetzung der nicht vom VfGH gekippten Teile der türkis-blauen Mindestsicherungsreform durch die Länder. In einem Entschließungsantrag wird die Regierung aufgefordert, unverzüglich Kontakt mit den Landesregierungen aufzunehmen, um Ausführungsgesetze der Länder zu erwirken, und gleichzeitig verfassungskonforme Vorschläge für die vom VfGH aufgehobenen Gesetzesteile vorzulegen.

7. PFLEGE

Die FPÖ beantragt, die rechtlichen, administrativen und finanziellen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung zu schaffen. In der selben Debatte behandelt wird ein SPÖ-Antrag, der zum Ziel hat, Menschen mit Demenz eine höhere Pflegegeldstufe zu ermöglichen.

8. PENSIONEN

Die Alterssicherungskommission bekommt Zeit bei der Erstellung ihres nächstes langfristigen Berichts, konkret bis Ende März kommenden Jahres. Eigentlich sollte der Report heuer im November vorgelegt werden.

Eine weitere Gesetzesvorlage betrifft Waisenpensionen. Im Zuge der Coronakrise wurde beschlossen, diesen Bezug vorübergehend über das 27. Lebensjahr hinaus zu verlängern, wenn eine laufende Ausbildung Corona-bedingt nicht zeitgerecht abgeschlossen werden kann. Die entsprechenden Bestimmungen im ASVG sollen nun auch für Kinder von verstorbenen Beamten gelten.

9. ÄRZTEKAMMER

Ein Spruch des Verfassungsgerichtshof macht eine Novellierung des Ärztegesetzes notwendig. Der VfGH erachtete es vor allem als unzulässig, die Ärztekammern in den Bundesländern mit der Führung der Ärzteliste zu betrauen, da sie Körperschaften öffentlichen Rechts im Rahmen der Landesvollziehung, jedoch keine dem Landeshauptmann unterstellten Landesbehörden sind. Mit den vorgeschlagenen Regelungen werden zahlreiche Aufgaben aus dem eigenen Wirkungsbereich der Ärztekammer in den übertragenen Wirkungsbereich verschoben, wie etwa die Ausstellung von Bestätigungen (ÄrztInnenausweis), die Besorgung von Verwaltungsangelegenheiten oder eben die Führung der Ärzteliste.

10. ARZNEIEN

Auch im Jahr 2021 soll ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zu verringern. Damit wird eine maximale Spanne zwischen dem günstigsten und dem teuersten Produkt fixiert. Außerdem soll ermöglicht werden, dass die noch offenen Beiträge vom Insolvenzentgeltfonds wie bisher im Rahmen der Jahresabrechnung an die Krankenversicherungsträger bezahlt werden.

11. ALKOHOLSTEUER

Geht es nach einem Gesetzesantrag der NEOS, soll die im Zuge der Coronakrise eingeführte Befreiung von der Alkoholsteuer für Alkohol, der für die Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet wird, dauerhaft gelten. (APA)

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.