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Quelle: Pressemitteilung des VfGH vom 5. 6. 2020.
In der Juni-Session 2020 des VfGH werden Fälle betreffend ua COVID-19, Sterbehilfe und das Verhüllungsverbot in Volksschulen behandelt. Die Beratungen sind von 8. bis 27. 6. angesetzt. Auf der Tagesordnung stehen rund 500 Fälle; rund 40 dieser Fälle werden wegen der Schwierigkeit der zu lösenden Verfassungsfragen im Plenum des VfGH beraten.
Fälle betreffend COVID-19
Der VfGH wird sich mit einer Reihe von Anträgen iZm Gesetzen und/oder Verordnungen rund um COVID-19 beschäftigen, so zB Anträge iZm dem Ersatz des Verdienstentgangs für Betriebe, für die ein Betretungsverbot erlassen wurde, oder Anträge, die das Betretungsverbot für Betriebsstätten an sich bzw für Betriebsstätten mit einem Kundenbereich von mehr als 400 m2 betreffen (G 180/2020, V 384/2020 und weitere Anträge).
Aktive Sterbehilfe und Recht auf (Privat-)Leben
Die Antragsteller halten das Verbot der aktiven Sterbehilfe und das Verbot der Mitwirkung am Suizid in §§ 77 und 78 StGB aus mehreren Gründen für verfassungswidrig und haben daher die Aufhebung dieser beiden Bestimmungen beantragt (G 139/2019).
Verhüllungsverbot in Volksschulen
Der Antrag richtet sich gegen die Regelung in § 43a SchUG, demzufolge es Volksschülern untersagt ist, „weltanschaulich oder religiös geprägte Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist“, zu tragen (G 4/2020).
Verbot des Vertriebs von Plastiksackerln
Die antragstellenden Unternehmen halten das seit 1. 1. 2020 bestehende weitgehende Verbot des Inverkehrbringens von Kunststofftragetaschen („Plastiksackerln“) in Österreich aus mehreren Gründen für verfassungswidrig (G 227/2019).
Asylrecht
Der VfGH hat zu entscheiden, ob die Differenzierung beim Begriff des „Familienangehörigen“ im Asylgesetz 2005 dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz sowie dem Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern entspricht (G 298/2019). Neben diesem Fall wird der VfGH in der Session zahlreiche weitere Beschwerden aus dem Bereich Asylrecht behandeln.
Gemeinderatswahlen in Niederösterreich
Auf der Tagesordnung des VfGH stehen auch mehrere Wahlanfechtungen betreffend die Gemeinderatswahlen in Niederösterreich vom 26. 1. 2020. Im Einzelnen geht es um die Gemeinderatswahlen in Kottingbrunn, Langenrohr, Litschau und Marchegg (W I 2/2020 ua).