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Quelle: Pressemitteilung des Rats der EU vom 3. 3. 2021.
Die EU ergreift Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz großer multinationaler Unternehmen. Die Botschafter der Mitgliedstaaten haben am 3. 3. 2021 den portugiesischen Vorsitz beauftragt, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Hinblick auf die rasche Annahme der vorgeschlagenen Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen – gemeinhin als Richtlinie über die öffentliche länderspezifische Berichterstattung bezeichnet – aufzunehmen.
Die Richtlinie betrifft multinationale sowie eigenständige Unternehmen, die in den letzten beiden Geschäftsjahren jeweils konsolidierte Gesamteinnahmen von mehr als 750 Mio € erzielt haben, und zwar unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der EU haben. Sie müssen künftig veröffentlichen, welche Einkommensteuer sie in jedem einzelnen Mitgliedstaat gezahlt haben, und weitere steuerlich relevante Informationen darlegen.
Banken fallen nicht darunter, weil sie bereits durch eine andere Richtlinie verpflichtet sind, vergleichbare Informationen offenzulegen.
Um einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für die beteiligten Unternehmen zu vermeiden und die Informationspflicht auf das zu beschränken, was tatsächlich nötig ist, um eine wirksame öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, enthält die Richtlinie eine vollständige und endgültige Liste der Informationen, die offenzulegen sind.
Die Berichterstattung muss innerhalb von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag des betreffenden Geschäftsjahres erfolgen. Nur unter bestimmten Bedingungen kann ein Unternehmen einen Aufschub von bis zu sechs Jahren erhalten.
Festgelegt ist auch, wer letztlich für die Einhaltung der Meldepflicht verantwortlich ist.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des vereinbarten Verhandlungsmandats wird der portugiesische Vorsitz mit dem Europäischen Parlament die Möglichkeit einer Einigung im Hinblick auf eine rasche Annahme der Richtlinie in zweiter Lesung prüfen („frühzeitige Einigung in zweiter Lesung“).
Hintergrund
Die Richtlinie, die im April 2016 vorgeschlagen wurde, ist Teil des Aktionsplans der Kommission für ein gerechteres Körperschaftsteuersystem.
Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt in erster Lesung am 27. 3. 2019 festgelegt.