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Ergebnisse der Evaluierung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtschaft und für ländliche Gebiete

(Bild: © iStock/Andreas Nesslinger) (Bild: © iStock/Andreas Nesslinger)

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. 5. 2021, IP/21/2330.

Die Europäische Kommission hat eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht, in der die Ergebnisse einer Evaluierung der Beihilfevorschriften für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten zusammengefasst sind. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehenden Vorschriften insgesamt gut funktionieren, ihren Zweck erfüllen und den Erfordernissen in den betreffenden Sektoren entsprechen. Allerdings könnten einige gezielte Anpassungen erforderlich sein, um die derzeitigen Vorschriften mit den aktuellen Prioritäten der EU, insbesondere der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und dem europäischen Grünen Deal, in Einklang zu bringen.

Die Evaluierung war Teil der laufenden Überprüfung der Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und in ländlichen Gebieten, dh der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft und der Rahmenregelung der Europäischen Union aus dem Jahr 2014 für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten. Die Kommission hat vor Kurzem die Geltungsdauer dieser Vorschriften bis zum 31. 12. 2022 verlängert.

Bei der Evaluierung sollte bewerten werden, inwieweit die derzeitige Verordnung und Rahmenregelung, die seit Juli 2014 gelten, zur Erreichung der wichtigsten Ziele beigetragen haben, nämlich dazu:

  • die Verzerrung von Wettbewerb und Handel im Agrar- und Forstsektor so gering wie möglich zu halten,
  • dafür zu sorgen, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Agrarsektor mit der GAP und insbesondere mit den Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen der GAP im Einklang stehen, und
  • Verfahren zu vereinfachen und Verwaltungskosten zu verringern.

Die Evaluierung der Kommission umfasste interne Analysen, eine öffentliche Konsultation und eine von einem externen Berater durchgeführte Studie.

Ergebnisse der Evaluierung

In der Evaluierung wird der Schluss gezogen, dass die untersuchten Vorschriften insgesamt gut funktionieren und ihren Zweck größtenteils erfüllen. So entsprechen sie weitgehend den Erfordernissen in den betreffenden Sektoren und tragen gleichzeitig dazu bei, übergeordnete politische Ziele der EU wie Umweltschutz und die Gesundheit von Mensch und Tier zu verwirklichen.

Zugleich hat die Evaluierung ergeben, dass die bestehenden Vorschriften gezielt überarbeitet werden müssen, etwa durch Präzisierungen einiger Konzepte, eine weitere Straffung und Vereinfachung sowie durch Anpassungen an die derzeitigen Prioritäten der EU.

Diesbezüglich hat die Evaluierung gezeigt, dass einige Vorschriften überholt zu sein scheinen, etwa in Bezug auf Beihilfen in Sektoren, die Produktionsbeschränkungen unterliegen, da diese Beschränkungen in früheren GAP-Rechtsvorschriften festgelegt wurden, die nicht mehr in Kraft sind. Darüber hinaus führen bestimmte Begriffsbestimmungen und Begriffe in den bestehenden Vorschriften immer wieder zu Interpretationsersuchen (zB die Begriffsbestimmung von geschützten Tieren, die Schäden verursachen, für die Landwirte entschädigt werden können) und sollten daher weiter präzisiert werden. Schließlich scheinen einige Anforderungen der bestehenden Vorschriften, insbesondere in Bezug auf Beihilfen für bezuschusste Dienstleistungen wie Informationsmaßnahmen, zu komplex.

Die Vorschriften müssen zudem an die derzeitigen Prioritäten der Kommission angepasst werden, insbesondere an den europäischen Grünen Deal, die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, die Biodiversitätsstrategie sowie die GAP und die nationalen GAP-Strategiepläne und deren ehrgeizige Umweltziele.

Die Kommission wird die Ergebnisse der Evaluierung bei der Überprüfung der bestehenden Vorschriften berücksichtigen. Dabei wird die Kommission insbesondere die Möglichkeit prüfen, den Anwendungsbereich der Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft auszuweiten, dh der Maßnahmen, die direkt von den Mitgliedstaaten ohne vorherige Mitteilung an die und Genehmigung durch die Kommission durchgeführt werden könnten, um den bestehenden Rahmen weiter zu vereinfachen. Zudem wird die Kommission Überlegungen zu möglichen gezielten Änderungen der Vorschriften anstellen, damit die Land- und Forstwirte stärkere Anreize erhalten, Maßnahmen umzusetzen, die der biologischen Vielfalt und dem Klimaschutz förderlich sind.

Nächste Schritte

Die Kommission wird die Folgenabschätzung zur Überarbeitung dieser Vorschriften vornehmen, um die im Rahmen der Evaluierung aufgetretenen Fragen zu untersuchen, damit die noch bis zum 31. 12. 2022 geltenden Vorschriften rechtzeitig angepasst werden können.

Anfang nächsten Jahres wird die Kommission einen Entwurf der überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung für die Landwirtschaft und eine neue Rahmenregelung vorlegen, damit die Interessenträger dazu Stellung nehmen können.

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