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Am 16.12.2021 wurde im Nationalrat die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen. Zu welchen Änderungen es dadurch im Detail kommt wird von Herrn Mag. Andreas Grieb, Richter am Landesgericht für Zivilrechtsachen, ausführlich erörtert. Wie in Zukunft in der Praxis mit den neuen Regelungen umzugehen ist, kommt auch nicht zu kurz. Nur ein Teil der Änderungen tritt bereits mit 01.01.2022 in Kraft, der Rest erst mit 01.07.2022, welche das sind und warum hier unterschiedliche Zeitpunkte gewählt wurden wird ebenfalls behandelt.
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