Umweltkontrollbericht
Die Europäische Zentralbank hat die Ergebnisse des Klimastresstests 2022 veröffentlicht.
Am 28. Jänner 2022 hat die Europäische Zentralbank einen aufsichtsrechtlichen Stresstest zum Thema Klimarisiko gestartet. Zu beurteilen galt es, wie gut die Banken auf finanzielle und wirtschaftliche Schocks aufgrund von Klimarisiken vorbereitet sind. Die Fähigkeit von Banken und Aufsichtsbehörden, Klimarisiken bewerten zu können, zählte dabei als eines der Hauptziele. Weiters sollten Schwachstellen, Herausforderungen und Best Practices der Banken im Zusammenhang mit der Steuerung von Klimarisiken identifiziert werden. Der Stresstest bestand aus drei Modulen:
- einem Fragebogen zu den Stresstestfähigkeiten der Banken in Bezug auf Klimarisiken,
- einer Benchmarkanalyse mit vergleichbaren Banken sowie
- einem Bottom-up-Stresstest.
Der Bottom-up-Stresstest bewertete, wie sich extreme Wetterereignisse (wie beispielsweise Dürre, Hitze und Hochwasser) im nächsten Jahr auf die Banken auswirken können, wie anfällig die Banken für einen starken Anstieg des Preises für Kohlenstoffemissionen in den nächsten 3 Jahren sind und wie die Banken auf Übergangsszenarien in den nächsten 30 Jahren reagieren würden. Am 8. Juli 2022 veröffentlichte die Europäische Zentralbank einen Bericht zu den Ergebnissen des Klimastresstests und musste feststellen, dass die 104 teilnehmenden Banken Klimarisiken nicht ausreichend berücksichtigen. Die Ergebnisse zeigen, dass die am Test beteiligten Banken es geschafft haben, umfassende und innovative Informationen zum Klimarisiko zu melden. Der Stresstest zeigt aber auch, dass 60 % der Banken bei der Durchführung von Stresstests nicht über einen Rahmen für den Klimastresstest verfügen. Ebenso beziehen die meisten Banken das Klimarisiko nicht in ihre Kreditrisikomodelle ein und nur 20 % berücksichtigen das Klimarisiko als Variable bei der Kreditvergabe.
Greenwashing bei der EU-Taxonomie
Atomkraft und Erdgas sollen nachhaltige Investitionen sein?
Der umstrittene delegierte Rechtsakt der EU-Kommission in Ergänzung zur Taxonomie-Verordnung wurde am 6. Juli 2022 vom EU-Parlament nicht beanstandet. Die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als nachhaltig wurde sohin gebilligt. Die delegierte Verordnung besagt, dass unter bestimmten Umständen sowohl Kernenergie als auch fossiles Gas und damit im Zusammenhang stehende Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Österreich sieht diese Entscheidung als eine Kompetenzüberschreitung der EU an und hat eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt.
Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamts
Der 13. Umweltkontrollbericht beleuchtet in 15 Kapiteln die Entwicklung der Umweltsituation in Österreich von 2019 – 2022.
Die Bilanz: Österreich zählt zu den Vorreitern in Europa. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, im Mobilitäts- und Energiebereich sowie in der Abfallvermeidung zeigen zwar Wirkung, in vielen Bereichen bleiben die Herausforderungen aber groß. CO2- Emissionen sowie der Energieverbrauch müssen in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden. Die Artenvielfalt muss wirkungsvoller geschützt und der rasante Bodenverbrauch in den Griff bekommen werden.
Das Gute ist: Die Lösungen für eine fossilfreie, umweltfreundliche und ressourcenschonende Zukunft in Österreich gibt es. Wichtige Etappenziele wurden durch
- das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz,
- das Klimaticket,
- den Vorrang für den öffentlichen Verkehr sowie
- einer Pfandlösung für Plastikflaschen und Dosen erreicht.
Ein Update zum EU-Waldschutzgesetz
Das positive Votum am 13. September 2022 im EU Parlament gibt Hoffnung. Das EU- Parlament hat sich für eine Stärkung des geplanten EU-Waldschutzgesetzes ausgesprochen. Damit hat das EU-Parlament ein wichtiges Zeichen für den besseren Schutz der weltweiten Regenwälder gesetzt. Damit das Gesetz in der Praxis wirkt, braucht es aber noch weitere Schritte wie die Inpflichtnahme des europäischen Finanzsektors sowie eine lückenlose Kontrolle der wichtigsten Regeln samt Sanktionen.
ESG & Steuern
Zu den steuerlichen Begünstigungen: Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass wenn ein Unternehmen klimafreundliche Maßnahmen setzt, kann dieses steuerliche Begünstigungen nutzen, beispielsweise im Bereich der Mobilität. Allerdings gibt es nicht nur positive Komponenten, bei welchen die Steuerabteilung eine wesentliche Unterstützung darstellt.
Vor allem die Umstellung der Lieferkette hin zu einer ethical supply chain stellt ein solches Risiko dar. Der Übergang hat eine Auswirkung auf die Umsatzsteuer, die Abzugsteuer sowie die Körperschaftsteuer. Die Gestaltung der Lieferkette, sohin die Risikoevaluierung der Lieferant:innenauswahl aus der Perspektive „Menschenrechte und Umwelt“, muss sehr wohl überlegt sein.
Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Für das Geschäftsjahr 2024/2025 müssen Konzerne mit einem Umsatzerlös von mehr als EUR 750 Millionen ihren steuerlichen Fußabdruck offenlegen. Aufgrund des GRI 207 Standards kann die geforderte Offenlegung Unternehmen bereits früher und unter einem Umsatzerlös in Höhe von EUR 750 Millionen treffen.
Mit dem Geschäftsjahr 2025 werden rund 2.000 Unternehmen in Österreich einer Berichtspflicht unterliegen. Diese Unternehmen werden sich zum ersten Mal mit einer ESG Berichterstattung auseinandersetzen und Prozesse erarbeiten müssen.
Das Ende der Begutachtungsfrist für die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Am 19. September 2022 endete die Begutachtungsfrist für die UVP-G-Novelle. Ziel des Gesetzes ist es, den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen, auch wenn etwa die Energieraumplanung auf Landesebene fehlt. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass in Bundesländern in denen es keine Energieraumpläne gibt, Gemeinden über die Errichtung einer Anlage entscheiden dürfen. Zudem wird Vorhaben für die Energiewende künftig ein hohes öffentliches Interesse zugesprochen. Damit sollen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Zu dem Entwurf gingen bis 19. September 2022 über 30 Wortmeldungen von Sozialpartnern, Umweltorganisationen, Ministerien, Länderverwaltungen und einzelnen Unternehmen ein. Die Kritikpunkte reichen von Ineffizienzen im Verfahren über mangelnde Ressourcen zur Umsetzung bis hin zu überschießenden Genehmigungskriterien. Von mehreren Seiten positiv bewertet wurde dagegen die Besserstellung von Bürger:inneninitiativen als Parteien auch im vereinfachten Verfahren.
Umweltkontrollbericht
Die Europäische Zentralbank hat die Ergebnisse des Klimastresstests 2022 veröffentlicht.
Am 28. Jänner 2022 hat die Europäische Zentralbank einen aufsichtsrechtlichen Stresstest zum Thema Klimarisiko gestartet. Zu beurteilen galt es, wie gut die Banken auf finanzielle und wirtschaftliche Schocks aufgrund von Klimarisiken vorbereitet sind. Die Fähigkeit von Banken und Aufsichtsbehörden, Klimarisiken bewerten zu können, zählte dabei als eines der Hauptziele. Weiters sollten Schwachstellen, Herausforderungen und Best Practices der Banken im Zusammenhang mit der Steuerung von Klimarisiken identifiziert werden. Der Stresstest bestand aus drei Modulen:
Der Bottom-up-Stresstest bewertete, wie sich extreme Wetterereignisse (wie beispielsweise Dürre, Hitze und Hochwasser) im nächsten Jahr auf die Banken auswirken können, wie anfällig die Banken für einen starken Anstieg des Preises für Kohlenstoffemissionen in den nächsten 3 Jahren sind und wie die Banken auf Übergangsszenarien in den nächsten 30 Jahren reagieren würden. Am 8. Juli 2022 veröffentlichte die Europäische Zentralbank einen Bericht zu den Ergebnissen des Klimastresstests und musste feststellen, dass die 104 teilnehmenden Banken Klimarisiken nicht ausreichend berücksichtigen. Die Ergebnisse zeigen, dass die am Test beteiligten Banken es geschafft haben, umfassende und innovative Informationen zum Klimarisiko zu melden. Der Stresstest zeigt aber auch, dass 60 % der Banken bei der Durchführung von Stresstests nicht über einen Rahmen für den Klimastresstest verfügen. Ebenso beziehen die meisten Banken das Klimarisiko nicht in ihre Kreditrisikomodelle ein und nur 20 % berücksichtigen das Klimarisiko als Variable bei der Kreditvergabe.
Greenwashing bei der EU-Taxonomie
Atomkraft und Erdgas sollen nachhaltige Investitionen sein?
Der umstrittene delegierte Rechtsakt der EU-Kommission in Ergänzung zur Taxonomie-Verordnung wurde am 6. Juli 2022 vom EU-Parlament nicht beanstandet. Die Einstufung von Erdgas und Atomkraft als nachhaltig wurde sohin gebilligt. Die delegierte Verordnung besagt, dass unter bestimmten Umständen sowohl Kernenergie als auch fossiles Gas und damit im Zusammenhang stehende Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig eingestuft werden. Österreich sieht diese Entscheidung als eine Kompetenzüberschreitung der EU an und hat eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angekündigt.
Umweltkontrollbericht des Umweltbundesamts
Der 13. Umweltkontrollbericht beleuchtet in 15 Kapiteln die Entwicklung der Umweltsituation in Österreich von 2019 – 2022.
Die Bilanz: Österreich zählt zu den Vorreitern in Europa. Wichtige Maßnahmen zum Klimaschutz, im Mobilitäts- und Energiebereich sowie in der Abfallvermeidung zeigen zwar Wirkung, in vielen Bereichen bleiben die Herausforderungen aber groß. CO2- Emissionen sowie der Energieverbrauch müssen in den nächsten Jahren deutlich reduziert werden. Die Artenvielfalt muss wirkungsvoller geschützt und der rasante Bodenverbrauch in den Griff bekommen werden.
Das Gute ist: Die Lösungen für eine fossilfreie, umweltfreundliche und ressourcenschonende Zukunft in Österreich gibt es. Wichtige Etappenziele wurden durch
Ein Update zum EU-Waldschutzgesetz
Das positive Votum am 13. September 2022 im EU Parlament gibt Hoffnung. Das EU- Parlament hat sich für eine Stärkung des geplanten EU-Waldschutzgesetzes ausgesprochen. Damit hat das EU-Parlament ein wichtiges Zeichen für den besseren Schutz der weltweiten Regenwälder gesetzt. Damit das Gesetz in der Praxis wirkt, braucht es aber noch weitere Schritte wie die Inpflichtnahme des europäischen Finanzsektors sowie eine lückenlose Kontrolle der wichtigsten Regeln samt Sanktionen.
ESG & Steuern
Zu den steuerlichen Begünstigungen: Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass wenn ein Unternehmen klimafreundliche Maßnahmen setzt, kann dieses steuerliche Begünstigungen nutzen, beispielsweise im Bereich der Mobilität. Allerdings gibt es nicht nur positive Komponenten, bei welchen die Steuerabteilung eine wesentliche Unterstützung darstellt.
Vor allem die Umstellung der Lieferkette hin zu einer ethical supply chain stellt ein solches Risiko dar. Der Übergang hat eine Auswirkung auf die Umsatzsteuer, die Abzugsteuer sowie die Körperschaftsteuer. Die Gestaltung der Lieferkette, sohin die Risikoevaluierung der Lieferant:innenauswahl aus der Perspektive „Menschenrechte und Umwelt“, muss sehr wohl überlegt sein.
Zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Für das Geschäftsjahr 2024/2025 müssen Konzerne mit einem Umsatzerlös von mehr als EUR 750 Millionen ihren steuerlichen Fußabdruck offenlegen. Aufgrund des GRI 207 Standards kann die geforderte Offenlegung Unternehmen bereits früher und unter einem Umsatzerlös in Höhe von EUR 750 Millionen treffen.
Mit dem Geschäftsjahr 2025 werden rund 2.000 Unternehmen in Österreich einer Berichtspflicht unterliegen. Diese Unternehmen werden sich zum ersten Mal mit einer ESG Berichterstattung auseinandersetzen und Prozesse erarbeiten müssen.
Das Ende der Begutachtungsfrist für die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes
Am 19. September 2022 endete die Begutachtungsfrist für die UVP-G-Novelle. Ziel des Gesetzes ist es, den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen, auch wenn etwa die Energieraumplanung auf Landesebene fehlt. Die Novelle sieht unter anderem vor, dass in Bundesländern in denen es keine Energieraumpläne gibt, Gemeinden über die Errichtung einer Anlage entscheiden dürfen. Zudem wird Vorhaben für die Energiewende künftig ein hohes öffentliches Interesse zugesprochen. Damit sollen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.
Zu dem Entwurf gingen bis 19. September 2022 über 30 Wortmeldungen von Sozialpartnern, Umweltorganisationen, Ministerien, Länderverwaltungen und einzelnen Unternehmen ein. Die Kritikpunkte reichen von Ineffizienzen im Verfahren über mangelnde Ressourcen zur Umsetzung bis hin zu überschießenden Genehmigungskriterien. Von mehreren Seiten positiv bewertet wurde dagegen die Besserstellung von Bürger:inneninitiativen als Parteien auch im vereinfachten Verfahren.