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Neue GRI-Standards heben die Messlatte für Transparenz

(Bild: © iStock/cyano66)

Die Grundlage der weltweit am häufigsten verwendeten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurde im Herbst 2021 umfassend aktualisiert und wird für viele Organisationen einen wichtigen Meilenstein für die Berichterstattung darstellen.

Mehr Pflichtangaben zu Governance und Responsible Business Conduct und eine Präzisierung der Schlüsselkonzepte sollen laut der Global Reporting Initiative (GRI) den Erwartungen von internationalen Instrumenten, wie den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und MenschenrechteOECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen oder ILO Arbeits- und Sozialstandards, gerecht werden.

Damit soll ein Höchstmaß an Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen geboten werden. Aktuell berichten 74 Prozent der österreichischen Top-Unternehmen, die einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen, nach den GRI-Standards – diese würden alle von diesem Update betroffen sein.

Die Änderungen sollen Unternehmen eine konsistente und vergleichbare Berichterstattung ermöglichen und sie bestmöglich auf neue regulatorische Anforderungen, wie die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) und die von der IFRS Foundation geplante Berichterstattung über den Unternehmenswert, vorbereiten.

GRI empfiehlt nun auch explizit die Integration in finanzielle Berichterstattung und eine externe Prüfung. Darüber hinaus können die Angaben zu Responsible Business Conduct einen passenden Rahmen bieten, um die Einhaltung der sozialen Mindeststandards gemäß der EU-Taxonomie offenzulegen. 

Kurzüberblick der wesentlichsten Änderungen

1. Überarbeitete Struktur und Bezeichnungen der Universal Standards

Sowohl die grundsätzliche Struktur der GRI-Standards als auch die Struktur innerhalb der Universellen Standards haben sich geändert. Die numerische Bezeichnung der Universal Standards ist nun einstellig (GRI 1 Grundlagen, GRI 2 Allgemeine Angaben und GRI 3 Wesentliche Themen) und die Sektoren-Standards komplettieren das modulare Set der GRI Standards.

2. Verabschiedung von den Optionen „Kern“ und „Umfassend“

Mit den neuen universellen Standards fällt auch die Möglichkeit der Wahl der Reporting-Optionen „Kern“ oder „Umfassend“ ab 1. Jänner 2023. Das bedeutet für Organisationen, die nach GRI berichten, dass deutlich mehr Angaben im Bereich Governance, die in der Version 2016 der Standards nur bei der „Umfassend“-Option verpflichtend sind, berichten müssen. Bei den Themenstandards werden jedoch weiterhin nur die relevanten GRI-Angaben je verwendetem Themenstandard notwendig sein, so wie aktuell unter der „Kern“-Option. Die Möglichkeit „GRI-referenced“ wird auch weiterhin bestehen bleiben.

3. Neue Schlüsselkonzepte der Berichterstattung 

Die vier Schlüsselkonzepte sind: Auswirkungenwesentliche Themen, Due-Diligence und Stakeholder. Der Zweck dieser ist es, Organisationen in die Lage zu versetzen, Informationen über ihre wichtigsten Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Menschen, einschließlich der Auswirkungen auf die Menschenrechte, zu berichten – in den GRI-Standards werden diese als wesentliche Themen bezeichnet. Due-Diligence-Prüfungen und die Einbeziehung von Stakeholdern helfen Organisationen, ihre wichtigsten Auswirkungen zu ermitteln.

4. Überarbeitung der Prinzipien für die Qualität der Berichterstattung

Im Vergleich zu den universellen GRI-Standards Version 2016, gibt es in der Version 2021 nur mehr acht Prinzipien der Berichterstattung. Die Prinzipien „Wesentlichkeit“ und „Einbeziehung von Stakeholdern“ sind nun in den Schlüsselkonzepten aufgegangen und in GRI 3 Wesentliche Themen konkret geregelt.

5. Neue Angaben zu Responsible Business Conduct

In GRI 2 Allgemeine Angaben sind nun Informationen über die Strategie der Organisation für eine nachhaltige Entwicklung und ihre Richtlinien und Praktiken für ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren notwendig. Die Angaben beruhen auf den Erwartungen an Unternehmen, die in maßgeblichen zwischenstaatlichen Instrumenten, z.B. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte oder OECD-Leitsätze, enthalten sind.

Zu den Erwartungen an ein verantwortungsvolles Geschäftsgebaren gehören die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, die Achtung aller international anerkannten Menschenrechte, einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer, sowie der Schutz der Umwelt und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit.

Die Erwartungen beziehen sich auch auf die Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsversuchen, Erpressung und anderen Formen der Korruption, die Einhaltung guter Steuerpraktiken und die Durchführung von Sorgfaltsprüfungen, um die negativen Auswirkungen der Organisation auf die Umwelt zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern und darüber Rechenschaft abzulegen.

Diese neuen Pflichtanforderungen spiegeln auch Entwicklungen auf EU-Ebene hinsichtlich der vorgeschlagenen EU Due-Diligence-Directive wider.

6. Konkretere Struktur für die Identifikation von wesentlichen Themen

In den aktualisierten Universal Standards gibt es nun auch eine deutlich klarere Anleitung zum Prozess der Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wird ein vierstufiger Ansatz empfohlen und die Schritte, die eine Organisation durchlaufen sollte, um ihre wesentlichen Themen zu identifizieren, erklärt. Die Befolgung dieser Schritte ist jedoch nicht verpflichtend. 

7. Neustart des GRI Sektoren-Standards-Programm

Die Sektoren-Standards sollen die GRI-Standards vervollständigen bzw. ergänzen und den Unternehmen innerhalb der Sektoren helfen zu verstehen, welche Themen sie bei ihrer Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigen sollten. Sektoren-Standards wurden mit bereits bestehenden Rahmenwerken wie den SASB-Standards verknüpft und darauf aufgebaut. In den kommenden Jahren sollen 40 Sektoren-Standards in den vier Bereichen „Grundstoffe und -bedarf“„Industrie“„Verkehr, Infrastruktur und Tourismus“ und „Sonstige Dienstleistungen und Leichtindustrie“ entwickelt werden.

Fazit

Die Neuerung der GRI-Standards wird bereits ab 2023 viele Unternehmen betreffen. Für Berichterstatter ist es also empfehlenswert, sich mit den erhöhten Transparenzanforderungen, speziell im Governance Bereich, auseinandersetzen und die Berichterstattung entsprechend anpassen. Die Konvergenz mit internationalen Rahmenwerken und Regulierungen auf EU-Ebene bietet den Vorteil, die verschiedenen Anforderungen mit einem Berichterstattungsstandard weitestgehend abzudecken. Daher ist es auch nicht überraschend, dass GRI nun explizit die Integration in finanzielle Berichterstattung und die externe Prüfung empfiehlt.

Autor:

Bernhard Gehmayr, Manager, EY Österreich