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Nachhaltigkeit im Blick #2 – Oktober-Update 2022

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Leitlinien zur Anwendung von § 2 Abs 1 KartG auf Nachhaltigkeitskooperationen (Nachhaltigkeits-LL)

Raus aus Öl und Gas

Am 19. Oktober 2022 fand der Online-Fachdialog „Raus aus Öl und Gas“ statt. Unterstützt wurde die Veranstaltung vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Vortragende waren DI Günter Pauritsch von der österreichischen Energieagentur und Mag. Dr. Jürgen Schneider, Sektionsleiter des BMK, Sektion 6 – Klima und Energie.

Herr Pauritsch ging in seinem Vortrag zunächst auf die steigende Wichtigkeit der Stromversorgung ein. Es liegt ein starker Trend zur Elektrifizierung und Digitalisierung vor. Strombasierte Technologien sind oft am effizientesten wie beispielsweise im Bereich der Mobilität.

Auch beleuchtete Herr Pauritsch die Potentiale der Sektoren Wasserkraft, Photovoltaik und Windkraft. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Wasserkraftpotentiale in den Bundesländern bereits stark genutzt werden; Restpotentiale sind allerdings noch vorhanden. In dem Bereich Photovoltaik- und Windkraft-Ausbau gibt es noch große Potentiale.

In seinem Vortrag ging er ebenfalls auf das Beispiel Elektromobilität ein, insbesondere auf die Entwicklung der E-Mobilität in Österreich.

Die Fakten:

  • Mit Stand September 2022 lag die Anzahl der Elektrofahrzeuge in Österreich bei 100.829 Fahrzeugen.
  • Die Neuzulassungen im Jahr 2021 lagen bei 33.366 Fahrzeugen, das entspricht ca. 13,9 % der PKW-Neuzulassungen.
  • Der Mobilitätsmasterplan sieht ab 2030 ausschließlich emissionsfreie PKW-Neuzulassungen vor.

Herr Mag. Dr. Jürgen Schneider ging in seinem Vortrag anschließend auf die Maßnahmen der Regierung ein.

Kurzfristige Maßnahmen für die Haushalte und Unternehmen sind die Strompreisbremse für die Haushalte und der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen.

Wichtig ist allerdings die Unterstützung jener, die letztendlich den Umstieg zu bewerkstelligen haben. Hier wurde mit der Sanierungsoffensive „Raus aus Öl und Gas“ ein wichtiges Instrument geschaffen. Eine langfristige Maßnahme kann aber nur die Energiewende und die Dekarbonisierung sein.

Was ist geplant, um diese Maßnahmen weiterzubringen?

Unter anderem das Erneuerbare-Wärme-Gesetz.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz wurde von 14. Juni 2022 bis 10. Juli 2022 begutachtet. In den nächsten Wochen sollte ein Ministerratsvortrag vorliegen.

Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz soll der Ausstieg aus fossilen Heizsystemen geregelt werden. Es ist somit der zentrale Hebel für eine gelungene Wärmewende. Das Gesetz regelt nicht nur welche Heizsysteme in neuen Gebäuden errichtet werden dürfen, sondern auch die Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme in Bestandsgebäuden.

Das Erneuerbare Wärmegesetz wird einen Ausbauplan bis 2023 für Heizöl haben. Folgende Punkte wird der Ausbauplan enthalten:

  • Ein Einbauverbot im Neubau: So dürfen laut dem Entwurf in neu errichteten Gebäuden ab 1. Jänner 2023 keine fossilen Heizsysteme mehr verbaut werden.
  • Auch bei bestehenden Gebäuden müssen Heizanlagen basierend auf Kohle, Öl und Flüssiggas bis 30. Juni 2035 stillgelegt werden.
  • Dazu kommt noch ein Erneuerbarengebot und in der zweiten Hälfte des Jahrzehntes noch ein Tauschgebot.
  • Auch wird ein Ende des fossilen Gases festgeschrieben, welches allerdings erst mit dem Jahr 2040 in Kraft treten wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Gasheizungen, die mit erneuerbaren Gas betrieben werden. Diese können auch nach 2040 weiterbetrieben werden.

Die Bundeswettbewerbsbehörde veröffentlicht die finalen Leitlinien für Unternehmen zu Nachhaltigkeitskooperationen

Im Sinne des „European Green Deals“ der Europäischen Kommission hat der österreichische Gesetzgeber mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021 eine stärkere Orientierung des Kartell- und Wettbewerbsrechts an den Nachhaltigkeitszielen vorgenommen.

Unternehmerische Kooperationen, welche zwar den Wettbewerb beschränken aber wesentlich zu einer ökologisch nachhaltigen oder klimaneutralen Wirtschaft beitragen, sollen in einem weiteren Umfang als bisher von der Möglichkeit der Freistellung vom Kartellverbot profitieren können.

Anfang Juni 2022 veröffentlichte die Bundeswettbewerbsbehörde einen Entwurf der Leitlinien für Unternehmen zu Nachhaltigkeitskooperationen. Bis Ende Juni 2022 konnten Stellungnahmen bei der Bundeswettbewerbsbehörde eingereicht werden. Über 20 Stellungnahmen von nationalen und internationalen Expertinnen und Experten, Ministerien, Berufsvereinigungen, Interessensvertretungen, Behörden und Gerichten erreichten die Bundeswettbewerbsbehörde. Diese Stellungnahmen wurden nun in die abschließende Version der Leitlinien eingearbeitet.

Der Leitfaden soll Unternehmen dabei unterstützen, die Anwendung des Kartellrechts bei geplanten Nachhaltigkeitskooperationen besser einschätzen zu können.

Die Voraussetzungen für kartellrechtskonforme Nachhaltigkeitskooperationen sind:

  • die Erzielung von Effizienzgewinnen durch die Kooperation,
  • Unerlässlichkeit der Einschränkungen des Wettbewerbs,
  • angemessene Beteiligung der Verbraucher,
  • keine Ausschaltung des Wettbewerbs.

Die Unternehmen müssen das Vorliegen der Voraussetzungen für kartellrechtskonforme Nachhaltigkeitskooperationen allerdings selbst beurteilen, weshalb ein gewisses Restrisiko von Kartellverstößen verbleiben kann. Für den Fall, dass Zweifel an der Zulässigkeit bestehen sollten, kann bei der Bundeswettbewerbsbehörde – vor Vollzug der Kooperation – um informelle und verbindliche Einschätzung nach § 2 Abs 5 Wettbewerbsgesetz ersucht werden.

Die Energiesparkampagne Mission 11

Die Regierung hat am Montag, den 12. September 2022 ihre Energiesparkampagne vorgestellt. In der kürzlich gestarteten Kampagne sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, durch kleine Verhaltensänderungen ihren Energiebedarf zu reduzieren. Schon mit kleinen Maßnahmen könnten etwa 11 % des aktuellen Energieverbrauches gespart werden. Die Kampagne wird von passenden Slogans begleitet wie beispielsweise:

  • Dreh klein, spar ein
  • Sei ein Warmduscher. Aber mach‘s kurz
  • Beende die Eiszeit
  • Sag Bye zu Standby
  • Langsamer fahren, schneller am Ziel

Umweltverbände sehen in der Kampagne einen wichtigen Schritt, darüber hinaus seien aber weitere Maßnahmen notwendig, wie etwa ein Energieeffizienzgesetz, der Ausstieg aus Erdgas beim Heizen und umfassende Gebäudesanierungen.

Wichtig ist es der Regierung, Maßnahmen mit der Kampagne zu forcieren, die sofort umgesetzt werden können; laufen wird die Kampagne bis März 2023.

Die Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise

Am 30. September 2022 wurde im Rahmen der Rats-Sitzung der EU-Energie-Ministerien die Rats-Verordnung über Notfallmaßnahmen als Reaktion auf die hohen Energiepreise beschlossen.

Inhalt der Verordnung ist:

  • Die Reduzierung des Strombedarfs

Die Mitgliedstaaten sollen den Bruttostromverbrauch während ausgewählter Spitzenzeiten um mindestens 5 % senken. Auf freiwilliger Basis soll der Gesamtbruttostromverbrauch bis 31. März 2023 um mindestens 10 % gesenkt werden.

  • Eine verbindliche Obergrenze für Markterlöse

Die Markteinnahmen aus Stromerzeugung aus Windkraft, Solarenergie, Wasserkraft, Biomasse, Abfall, Kernenergie, Braunkohle, Rohölprodukte und Torf werden auf höchstens EUR 180 je MWh erzeugter Elektrizität begrenzt. Von der Obergrenze ausgenommen sind Biomethan, Wasserkraft mit Speicher, Gas und Demonstrationsanlagen.

  • Ein verpflichtender Solidaritätsbeitrag

Unternehmen, die Übergewinne aus Aktivitäten im Öl-, Gas-, Kohle- und Raffineriesektor erzielen, sollen einen Solidaritätsbeitrag leisten.

Für die jeweiligen Artikel gelten unterschiedliche Zeitpunkte für ein Inkraft- bzw. Außerkrafttreten.

  • Die Notfallmaßnahmen gelten vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023,
  • die Ziele für die Reduzierung des Energieverbrauches gelten bis zum 31. März 2023
  • die verpflichtende Erlösobergrenze gilt bis zum 30. Juni 2023.

Die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten sollen die Umsetzung der Maßnahmen überwachen.

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