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Warum ist eine Abstimmung sinnvoll?

Der Gesetzgeber hat vorgesehen: Wenn ein Unternehmen klimafreundliche Maßnahmen setzt, kann dieses steuerliche Begünstigungen nutzen, beispielsweise im Bereich der Mobilität. Bei der Umstellung des Fuhrparks auf elektrische Fahrzeuge kann von Unternehmen ein Vorsteuerabzug sowie die degressive Abschreibung und der grüne Investitionsfreibetrag genutzt werden. Auch entfällt der lohnsteuerliche Sachbezug. Allerdings gibt es nicht nur positive Komponenten bei welchen die Steuerabteilung eine wesentliche Unterstützung darstellt.

Auch müssen steuerliche Risiken vermieden werden. Vor allem die Umstellung der Lieferkette hin zu einer ethical supply chain stellt ein solches Risiko dar. Der Übergang hat eine Auswirkung auf die Umsatzsteuer, die Abzugsteuer sowie die Körperschaftsteuer. Die Gestaltung der Lieferkette sohin die Risikoevaluierung der Lieferant:innenauswahl aus der Perspektive: Menschenrechte und Umwelt, muss sehr wohl überlegt sein. Welche steuerlichen Implikationen diese Entscheidung nach sich zieht und welche Risiken diese Überlegungen bergen kann, muss bedacht werden.

Zukünftige Entwicklungen, insbesondere auf EU Ebene, sind ebenfalls in die Umstellung der Lieferkette zu integrieren. Im Zuge des EU Green Deals gibt es einige Gesetzesinitiativen die Einfluss auf die Lieferkette nehmen werden. Konkret handelt es sich um den CO2-Grenzausgleich, die Ausweitung des Emissionshandels oder auch die Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie.

Was hat die Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Steuern zu tun?

Neben der operativen Umsetzung erlangt auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung sohin das ESG Reporting nun mehr an Bedeutung. Aufgrund des Vorkommens von Steuern in allen ESG Faktoren, stellt die Steuertransparenz eine viel diskutierte Thematik in der steuerlichen Fachwelt dar. Um die Transparenz erhöhen zu können gibt es eigene Initiativen, wie beispielsweise die von der EU beschlossene öffentlich länderbezogene Berichterstattung. Für das Geschäftsjahr 2024/2025 müssen Konzerne mit einem Umsatzerlös von mehr als EUR 750 Millionen ihren steuerlichen Fußabdruck offenlegen. Aufgrund des GRI 207 Standards kann die geforderte Offenlegung Unternehmen bereits früher und unter einem Umsatzerlös in Höhe von EUR 750 Millionen treffen. Mit der Veröffentlichung des GRI 207 Standards durch die Global Reporting Initiative (GRI), wurden Steuerthemen erstmals als nachhaltigkeitsrelevant eingestuft. Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung ohne Angaben von Steuern ist seither nicht mehr denkbar. Der GRI 207 Standard sieht eine Berichterstattung vor bei der einerseits über das steuerliche Risikomanagement berichtet werden muss und andererseits auch der steuerliche Fußabdruck zu beachten ist.

Die Zusammenstellung der benötigten Unterlagen ist zeitintensiv. Um die Reportingpflichten und Fristen einhalten zu können ist eine Absprache zwischen dem Sustainability Team und der Steuerfunktion jedenfalls von besonderem Interesse. Aufgrund der Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die Abstimmung wohl immer wichtiger für die Unternehmen werden. Mit dem Geschäftsjahr 2025 werden rund 2000 Unternehmen in Österreich einer Berichtspflicht unterliegen. Diese Unternehmen werden sich zum ersten Mal mit einer ESG Berichterstattung auseinandersetzen und Prozesse erarbeiten müssen. Sowohl das Sustainability Team als auch die Steuerabteilung sollten daher die verbleibende Zeit nutzen und sich auf die geforderte Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereiten.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.