ESG | Geplante Erleichterungen für mittlere Unternehmen (Omnibus IV)
Am 21. Mai 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf für das vierte Omnibus-Paket veröffentlicht. Der Vorschlag sieht die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie von Small Midcap Companies (SMC) und damit einhergehend Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Die betroffenen Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro Umsatz bzw. bis zu 129 Mio. Euro Bilanzsumme sollen gemäß des Vorschlages von einer Reihe an EU-Vorgaben ausgenommen werden.
#153 – Georg Tichy – ESG in der Wertpapierberatung
Der Klimawandel betrifft die ganze Welt und steht auch hierzulande aktuell im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Doch Nachhaltigkeit und ESG (Environmental Social Governance) umfassen weit mehr als nur Klimawandel und Umweltaspekte. Es geht auch in sozialer Hinsicht und in Bezug auf die Führung von Unternehmen darum, lebenswerte, nachhaltige Gemeinwesen aufzubauen und zu erhalten – also um eine Welt, in der wir in Zukunft leben wollen.
ESG & Steuern
Warum ist eine Abstimmung sinnvoll? Der Gesetzgeber hat vorgesehen: Wenn ein Unternehmen klimafreundliche Maßnahmen setzt, kann dieses steuerliche Begünstigungen nutzen, beispielsweise im Bereich der Mobilität. Bei der Umstellung des Fuhrparks auf elektrische Fahrzeuge kann von Unternehmen ein Vorsteuerabzug sowie die degressive Abschreibung und der grüne Investitionsfreibetrag genutzt werden. Auch entfällt der lohnsteuerliche Sachbezug. Allerdings gibt es nicht nur positive Komponenten bei welchen die Steuerabteilung eine wesentliche Unterstützung darstellt.