ESG | Überarbeitung der Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung
Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die EU-Kommission den Entwurf für das erste Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Der Vorschlag sieht neben weitreichende Anpassungen der regulatorischen Anforderungen im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie, auch die Vereinfachung der Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainabilty Reporting Standards – ESRS) vor. In einem Schreiben vom 27. März 2025 hat die Europäische Kommission EFRAG mit der Überarbeitung des Set 1 der ESRS beauftragt. Die Frist zur Übermittlung der Überarbeitung an die Kommission läuft bis zum 30. November 2025.
ESG – Neuerungen und VSME (Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht-börsennotierte KMUs)
Ende Februar wurden seitens EU unter dem Titel „Omnibus“ in Form von zwei Richtlinienentwürfen Neuerungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angekündigt, sowie zeitgleich der so genannte „Clean Industrial Deal“ vorgestellt.
ESG | Geplante Erleichterungen für mittlere Unternehmen (Omnibus IV)
Am 21. Mai 2025 hat die EU-Kommission den Entwurf für das vierte Omnibus-Paket veröffentlicht. Der Vorschlag sieht die Einführung einer neuen Unternehmenskategorie von Small Midcap Companies (SMC) und damit einhergehend Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor. Die betroffenen Unternehmen mit bis zu 750 Beschäftigten und einem Umsatz von bis zu 150 Mio. Euro Umsatz bzw. bis zu 129 Mio. Euro Bilanzsumme sollen gemäß des Vorschlages von einer Reihe an EU-Vorgaben ausgenommen werden.
#153 – Georg Tichy – ESG in der Wertpapierberatung
Der Klimawandel betrifft die ganze Welt und steht auch hierzulande aktuell im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Doch Nachhaltigkeit und ESG (Environmental Social Governance) umfassen weit mehr als nur Klimawandel und Umweltaspekte. Es geht auch in sozialer Hinsicht und in Bezug auf die Führung von Unternehmen darum, lebenswerte, nachhaltige Gemeinwesen aufzubauen und zu erhalten – also um eine Welt, in der wir in Zukunft leben wollen.
ESG & Steuern
Warum ist eine Abstimmung sinnvoll? Der Gesetzgeber hat vorgesehen: Wenn ein Unternehmen klimafreundliche Maßnahmen setzt, kann dieses steuerliche Begünstigungen nutzen, beispielsweise im Bereich der Mobilität. Bei der Umstellung des Fuhrparks auf elektrische Fahrzeuge kann von Unternehmen ein Vorsteuerabzug sowie die degressive Abschreibung und der grüne Investitionsfreibetrag genutzt werden. Auch entfällt der lohnsteuerliche Sachbezug. Allerdings gibt es nicht nur positive Komponenten bei welchen die Steuerabteilung eine wesentliche Unterstützung darstellt.