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Prof. Dr. Michael Mayrhofer im BFGjournal zu Gast

Michael Mayrhofer (Bild: © Linde Verlag)

Dr. Michael Mayrhofer ist Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Senatsvorsitzender an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU). Er leitet das Digital Transformation and Law Lab des Linz Institute of Technology (LIT) und die Österreichische Akademie der Verwaltungs­gerichtsbarkeit (ÖAVG). Darüber hinaus gehört Mayrhofer der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt an. Seine Forschungsschwerpunkte sind ua das Technik­recht, das Medizin­recht, das Europäische Öffentliche Recht und die Verwaltungs­gerichtsbarkeit. Im Rahmen des Bundesfinanz­gerichtstages 2018 an der JKU trafen wir ihn zum Interview.

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BFGjournal: Soeben findet an der JKU der Bundesfinanz­gerichtstag 2018 als gemeinsame Veranstaltung von Wissenschaft und Gerichtsbarkeit statt. Vortragende sind ua Richter des BFG, Berater und Lehrende der JKU. Wie stehen Sie zur insbesondere an der JKU besonders ausgeprägten Verschränkung von Wissenschaft und Praxis?

Michael Mayrhofer: Diese Interaktion ist für alle Beteiligten wertvoll. Der Fachbereich Öffentliches Recht der JKU kooperiert seit vielen Jahren mit der oberösterreichischen Landes­verwaltung und dem Landes­verwaltungsgericht Oberösterreich. Zahlreiche Fachveranstaltungen, Publikationen, ein Studienschwerpunkt im Diplomstudium Rechtswissenschaften und andere Projekte resultieren aus dieser mittlerweile institutionalisierten Kooperation. Sie ist deshalb so erfolgreich, weil jeder Partner seine Kompetenzen einbringt und wir wechselseitig viel voneinander lernen.

BFGjournal: Die Neuordnung der Verwaltungs­gerichtsbarkeit wird nun bald fünf Jahre alt und als einer der „wichtigsten Meilensteine der letzten Jahrzehnte in der Verfassungsentwicklung“ 1 bezeichnet. Können Sie sich dieser Ansicht anschließen oder sehen Sie Verbesserungspotenzial?

Michael Mayrhofer: Ja, auf jeden Fall. Die Etablierung der erstinstanzlichen Verwaltungs­gerichtsbarkeit hat den Verwaltungs­rechtsschutz aus mehreren Gründen qualitativ erheblich weiterentwickelt. Mein Eindruck ist auch, dass die Gerichte ihrem Selbstverständnis nach bereits das sind, was sie nach der Verfassung sein sollen: Gerichte. Die Verwaltungs­gerichte entscheiden in aller Regel schnell und qualitativ gut – nur ein geringer Teil ihrer Entscheidungen wird bei den Höchst­gerichten bekämpft, ein noch geringerer Teil wird von diesen aufgehoben. Eine Notwendigkeit zur Verbesserung gibt es dennoch – das ist fast selbstverständlich. Diese betrifft jedoch nicht das große Ganze, sondern einzelne, vor allem auch verfahrens­rechtliche Details. Verbesserungsbedarf gibt es außerdem bei der Transparenz der verwaltungs­gerichtlichen Entscheidungen. Es wäre gut, wenn diese rasch und vollständig über das Rechtsinformationssystem zugänglich wären.

„In der ‚digitalen Verwaltung‘ sind große Umbrüche möglich“

BFGjournal: Die Bundes­abgabenordnung und das Allgemeine Verwaltungs­verfahrensgesetz (AVG) bzw das Verwaltungs­gerichtsverfahrens­gesetz (VwGVG) unterscheiden sich in etlichen Punkten. Sollte eine Vereinheitlichung der Verfahrens­ordnungen – auch im Interesse der Rechtsuchenden – angedacht werden?

Michael Mayrhofer: Ich sehe eine solche Vereinheitlichung eher skeptisch. AVG und BAO sind jeweils für ihren Bereich funktionierende Verfahrens­ordnungen, die durch die Rechtsprechung und die Rechtswissenschaft gut erschlossen sind.

BFGjournal: Sie sind als Leiter der Österreichischen Akademie der Verwaltungs­gerichtsbarkeit (ÖAVG) mit der Verwaltungs­gerichtsbarkeit fest verhaftet. Bereits 2014 wurde von der Präsidentenkonferenz der Verwaltungs­gerichte gemeinsam mit der JKU ein Weiter­bildungsprogramm für Verwaltungsrichter als Projekt initiiert. Im Juni 2017 wurde dann die Akademie errichtet. Das Ziel ist, eine wissenschaftlich begleitete Fort- und Weiter­bildung für Verwaltungsrichter anzubieten. Sind Sie mit dem bisherigen Verlauf zufrieden?

Michael Mayrhofer: Die große Nachfrage nach den Veranstaltungen der Akademie und das überaus positive Feedback der Richterinnen und Richter sind gute Gründe, dass man mit dem bisherigen Verlauf zufrieden sein kann. Die Zusammenarbeit aller Partner in der Akademie – die elf Verwaltungs­gerichte, der VwGH, die Wirtschaftsuniversität Wien und die JKU – funktioniert ausgesprochen gut. Wir alle wollen ein qualitativ hoch­wertiges und an den Bedürfnissen der Richterinnen und Richter ausgerichtetes Programm mit exzellenten Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Gerichtsbarkeit anbieten.

BFGjournal: Könnten Sie das Programm skizzieren? Wo sehen Sie für die in erster Instanz doch noch recht junge Verwaltungs­gerichtsbarkeit und deren Richterinnen und Richter den größten Bildungsbedarf? Und wer ist für den Inhalt verantwortlich?

Michael Mayrhofer: Das Jahresprogramm integriert Ideen der Verwaltungs­gerichte und der beiden beteiligten Universitäten. Es wird im Board der Akademie entworfen und einmal jährlich von der Präsidentenkonferenz diskutiert und beschlossen. Darüber hinaus bietet die Akademie bei Bedarf auch kurz­fristig Veranstaltungen an. Derzeit finalisieren wir gerade das Programm für das Jahr 2019. Es enthält, wie immer, Workshops und Updates zu rechtlichen Themen und Seminare zu richterlichen Fertigkeiten; insgesamt rund 20 Veranstaltungen. Das Programmspektrum ist weit, angeboten werden zB mehrtägige Intensivkurse ( „Richterliche Praxis kompakt“), ein Seminar zum Wert von Beweismitteln aus technischer und psychologischer Perspektive und Workshops zur aktuellen Rechtsprechung des EGMR bzw VfGH. Außerdem starten wir 2019 mit der Digitalen Akademie, die in einem ersten Schritt eigens entwickelte Seminare online zur Verfügung stellen wird.

Welche Inhalte am wichtigsten sind? Ich denke, das lässt sich so nicht beantworten. Das Interesse der Richterinnen und Richter an den einzelnen Angeboten der Akademie ist ganz unterschiedlich: Besonders nachgefragt wird aber sicherlich das jährliche Seminar von Univ.-Prof. Dr. David Leeb und Hon.-Prof. Dr. Hans-Peter Lehofer, das sich mit Urteilstechnik beschäftigt und ein jährliches Update zum Verfahrens­recht bringt. Auch die Seminare zu nichtjuristischen Fertigkeiten, die in der richterlichen Praxis wichtig sind (Verhandlungsführung usw), sind fixe Inhalte des Programms. Zu betonen ist, dass die Akademie keineswegs nur klassische Weiter­bildung anbietet. Im Gegenteil: Wir setzen sehr stark auf Workshops zu rechtlichen Themen, bei denen Richterinnen und Richter der Verwaltungs­gerichte gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Richterinnen und Richtern der Höchst­gerichte aktuelle Rechtsfragen diskutieren.

BFGjournal: Sie lehren Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der JKU. Können Sie die Besonderheiten des Studiums der Rechtswissenschaften in Linz hervorheben?

Michael Mayrhofer: Wir legen an der JKU großen Wert auf eine praxisnahe Ausbildung, die auf das Verständnis der juristischen Grundlagen aufbaut. So haben wir dieses Wintersemester mit einer großen Veranstaltung für alle Erstsemestrigen zum Thema „Die Kraft des Rechtsstaats“ begonnen. Unserer Auffassung nach müssen Absolventinnen und Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiums die Garantien des Rechtsstaats verinnerlicht haben. Gleichzeitig vermitteln wir von Anfang an juristische und nichtjuristische Fertigkeiten – im Öffentlichen Recht etwa starten wir mit der Falllösung und dem Verfassen von Schriftsätzen gleichsam in der ersten Stunde. Und natürlich denken wir auch darüber nach, wie unser Studium in fünf oder zehn Jahren aussehen soll. Die Rechts­ordnung wird komplexer, die Studierenden und auch die juristischen Berufsbilder ändern sich. Die Antwort auf diesen Transformationsprozess kann nicht sein, dass wir in der Ausbildung alles so machen wie vor 20 Jahren, weil aus uns ja auch etwas geworden ist.

BFGjournal: Außerdem bietet die JKU seit Oktober 2002 als erste und einzige österreichische Universität ein vollständig zeit- und ortsunabhängiges Diplomstudium der Rechtswissenschaften auf Basis von e-Learning an. Wie hat sich dieses Multimedia-Diplomstudium entwickelt? Ich nehme an, das Interesse an diesen modernen und zeitgemäßen Lern- und Unterrichts­methoden ist sehr groß.

Michael Mayrhofer: Das Studium ist ein Erfolgsmodell. In den letzten 15 Jahren hat es vielen Studierenden den Abschluss eines Jusstudiums ermöglicht, die sonst keine Chance auf eine universitäre Ausbildung gehabt hätten, darunter viele Berufstätige und Personen mit Kindern oder anderen Betreuungs­pflichten, häufig auch aus Regionen, in denen es keine Universität gibt.

BFGjournal: Sie sind auch Leiter des Digital Transformation and Law Labs (LIT). 2 Kann digitale Transformation die Rechts­ordnung beeinflussen bzw verändern und wird dadurch der Zugang zum Recht erleichtert oder aber für IT-ferne Bürger gar ersch­wert?

Michael Mayrhofer: Dass die digitale Transformation die Rechts­ordnung beeinflusst, ist selbstverständlich. Die Frage ist nur, in welcher Weise das geschieht. Wichtig sind dabei allgemein zwei Aspekte: Wir denken erstens viel zu häufig daran, wie das Recht auf den digitalen Wandel „reagiert“. Das Recht ist aber vielmehr in der Lage, diesen Prozess auch zu steuern. Und in bestimmten Fällen wird das schlicht notwendig sein. Zweitens muss man nicht alle etablierten rechtlichen Mechanismen über Bord werfen, nur weil vieles jetzt „smart“ wird und die Blockchain als multifunktionales Instrument gehypt wird. Gefordert ist eine unaufgeregte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen, Vorteilen und Risiken, die die neuen Technologien mit sich bringen. Dazu müssen wir Juristinnen und Juristen diese Technologien zumindest dem Grunde nach verstehen und darauf aufbauend klären, wo es tatsächlich neue rechtliche Instrumente braucht und wie diese aussehen können. Dabei werden wir auch „out of the box“ denken müssen. Geeignete regulatorische Konzepte für künstliche Intelligenz werden aber, um ein Beispiel zu nennen, sicher nicht durch die im Zusammenhang mit selbstfahrenden Autos beliebte Diskussion von Dilemmakonstellationen entstehen.

Die Art und die Weise des Zugangs zum Recht spielen bei all dem nur Nebenrollen, wenngleich wichtige. Natürlich müssen wir digitale Technologien nutzen, um die immer komplexer werdende Rechts­ordnung besser in den Griff zu bekommen. Das Problem des Digital Gaps, der IT-Ferne, wird sich in gar nicht so ferner Zukunft jedoch wahrscheinlich gar nicht mehr stellen, weil es ohne gewisse digitale Kompetenzen einfach nicht mehr gehen wird. Aktuell machen mir in dieser Hinsicht eher der Stand und die Entwicklung eines heute ganz wichtigen Rechtsgebiets, nämlich des Datenschutz­rechts, Sorgen. Es operiert teilweise mit Instrumenten, die in einer Zeit entstanden sind, in der ich vor der Datassette meines Commodore-64-Computers Geduld gelernt habe, also in den 1980er-Jahren. Mit diesen Instrumenten lassen sich die datenschutz­rechtlichen Herausforderungen im Jahr 2018 nur mehr sehr eingeschränkt bewältigen, insbesondere auch, weil viele Betroffene weder die Zeit noch die juristischen Fähigkeiten besitzen, um mehrseitige Einwilligungs formulare für eine weitreichende Verarbeitung ihrer Daten zu lesen und zu verstehen. Gleichzeitig wird diskutiert, ob „Huber“ am Klingelbrett stehen oder der Bäcker eine Liste mit den Wünschen seiner Sonntags-Kundinnen und -Kunden haben darf.

BFGjournal: Welche Vorhaben sind geplant? Und welche Bereiche sind betroffen? Gibt es auch interdisziplinäre Projekte?

Michael Mayrhofer: Das zentrale Konzept des Labs ist es, einen wissenschaftlichen Raum für interdisziplinäre Forschung zu bieten. Das zeigt allein schon der Umstand, dass im Lab vier zentrale rechtswissenschaftliche Fächer zusammenarbeiten: das Zivil­recht (Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner), das Steuer­recht (Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) und Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel), das Arbeits- und Sozial­recht (Univ.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten, Bakk. phil.) und das Öffentliche Recht. Das erste große Produkt dieser Interaktion ist eine umfassende Untersuchung der „Digitalen Transformation im Wirtschafts- und Steuer­recht“, die im Dezember als erstes Buch des Labs im Linde Verlag erscheinen wird.

Wir setzen außerdem stark auf Forschung gemeinsam mit anderen Disziplinen, mit den technischen und medizinischen Wissenschaften genauso wie mit den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften. Die JKU mit ihrer breiten wissenschaftlichen Ausrichtung und das LIT bieten dazu gute Rahmenbedingungen. So wollen wir zB gemeinsam mit den Forscherinnen und Forschern des LIT im Bereich künstliche Intelligenz Mechanismen zur Regulierung von intelligenten Systemen entwickeln. Ein anderer Schwerpunkt ist die „digitale Verwaltung“. Hier sind große Umbrüche möglich, die wir mitgestalten wollen.

BFGjournal: Sie sind auch Mitglied der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt, die den Bundeskanzler in gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen und rechtlichen Fragen, die sich auf dem Gebiet der Humanmedizin und Humanbiologie aus ethischer Sicht ergeben, berät. 3 Welche juristischen Probleme sind dabei vor allem berührt?

Michael Mayrhofer: Ein ganz zentrales Thema trifft exakt meinen Forschungsschwerpunkt: die digitale Transformation in der Medizin. Mit neuen Technologien in der Medizin – von den von künstlicher Intelligenz gestützten Big-Data-Anwendungen in der Diagnose bis hin zu individualisierten Arzneimitteln – sind zahlreiche ethische und rechtliche Fragen verbunden. Klärungsbedürftig ist etwa, welche Aufgaben eine Ärztin oder ein Arzt an eine intelligente Maschine delegieren darf, oder welche Patientinnen- und Patientendaten für eine solche Maschine überhaupt zur Verfügung stehen dürfen.

Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 409) als PDF und bei Lindeonline.

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1) Mein Ziel für heuer ist?

… alle geplanten Projekte abzuschließen und wieder ein wenig Programmieren zu lernen.

2) Welches Buch haben Sie zuletzt gelesen?

„Der Räuber Hotzenplotz.“ Meine Kinder fanden die Geschichte ebenso spannend wie ich vor 35 Jahren.

3) Das größte Vergnügen für mich ist …

… Zeit mit meiner Frau zu verbringen.

4) Welche Persönlichkeit würden Sie gerne näher kennenlernen?

Larry Page, wegen seiner Innovationskraft und weil er mich ja schon näher kennt.

5) Nach der Arbeit …

… hätte ich gerne ein selbstfahrendes Auto, das mich nach Hause bringt.

1  Siehe das Interview mit Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger, Präsident des VfGH aD, in BFGjournal 2015, 248 (248).

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