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Klärung der persönlichen Verlustvortrags­berechtigung nach errichtender Umwandlung

Die Frage, ob eine persönliche Vortrags­berechtigung iSd § 10 Z 1 UmgrStG besteht, ist nicht im Einkünftefest­stellungsverfahren der entstehenden Personen­gesellschaft des dem Umwandlungs­stichtag folgenden Kalenderjahres zu klären. Die Frage der persönlichen Vortrags­berechtigung ist im jeweiligen Einkommen­steuerverfahren der Vortragsbe­rechtigten zu klären.

Entscheidung: BFG 19. 1. 2018, RV/5102186/2015 , Revision nicht zugelassen
Norm: Art II, §§ 7 Abs 3, 10 Z 1 UmgrStG; § 18 Abs 6 EStG; § 188 BAO
Der ganze Artikel (BFGjournal 2018, 105) als PDF und bei Lindeonline.

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