X
Digital
BFGjournal Einkommensteuer

Hochrechnung bei Bezug von Bildungsteilzeitgeld

(Bild: © iStock) (Bild: © iStock)

Das steuerfreie Bildungsteilzeitgeld gemäß § 26a AlVG stellt einen Ersatz für jenen Einkommensentfall dar, der dadurch entsteht, dass der Dienstnehmer während dessen Bezugszeitraum nur teilzeitbeschäftigt ist. Es wäre mit der Zielsetzung des § 3 Abs 2 EStG unvereinbar, Zeiträume, in denen solches Bildungsteilzeitgeld bezogen wurde, nicht zu neutralisieren und den progressionsmildernden Umstand der Steuerbefreiung des Bildungsteilzeitgeldes für die steuerpflichtigen Einkünfte aus der Vollzeitbeschäftigung zum Tragen kommen zu lassen (siehe auch BFG 13. 10. 2016, RV/7104596/2016; 28. 10. 2016, RV/4100823/2015; 16. 2. 2017, RV/7100500/2017).

https://soundcloud.com/linde_media/hochrechnung-bei-bezug-von-bildungsteilzeitgeld

Auf einen Jahresbetrag umzurechnen ist allerdings nur jener Bezugsanteil des restlichen Kalenderjahres, der der Reduktion des Beschäftigungsausmaßes während der Bildungsteilzeit entspricht. Durch die Heranziehung der Besteuerung anhand der Kontrollrechnung gemäß § 3 Abs 2 Satz 3 Halbsatz 2 EStG, falls diese die günstigere Variante darstellt, ist eine unverhältnismäßig hohe Steuerbelastung ausgeschlossen.

Der Linde Verlag ist tätig im Bereich Recht, Wirtschaft und Steuern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Steuerrecht. Erfahren Sie hier mehr über die Verlagsgeschichte, die Programmstruktur und die Kooperationspartner des Hauses.