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Urlaub, Schutzfrist, Karenz, etc.

Keine begünstigte Besteuerung einer Ferienentschädigung, die in der Schweiz mit dem Monatslohn laufend ausbezahlt wurde

(Bild: © iStock)

Die von einer Saisonarbeitskraft in der Schweiz unter dem Titel einer „Ferienentschädigung“ mit dem laufenden Monatslohn gemeinsam bezogene Entlohnung unterliegt keiner begünstigten Besteuerung gemäß § 67 Abs 1 EStG 1988.

Entscheidung: BFG 2. 10. 2018, RV/4100393/2016 (Revision nicht zulässig).

Zum vollständigen Entscheidungstext.

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